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Kündigung | Ausbilzungszeit = Beschäftigungszeit
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Sali:
Hallo zusammen,
ich habe bei der Stadtverwaltung meine 3 jährige Ausbildung gemacht und bin nun seit Mitte September im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Zählen die 3 Jahre der Ausbildung zur Beschäftigungszeit bei der Kündigung.
Ich möchte zum 31.08.2025 kündigen. Wenn die Ausbildung dazuzählt hätte ich eine viel längere Kündigungsfrist, 6 Wochen zum Quartalsende. Ansonsten wäre es nur 1 Monat zum Monatsende.
Ich hab schon beides als richtig gelesen, deshalb jetzt die Frage: Was stimmt denn nun?
Schon mal Danke ;)
Schokokeks:
--- Zitat von: Sali am 20.03.2025 16:15 ---... Ich hab schon beides als richtig gelesen...
--- End quote ---
Dann hast Du eines davon falsch gelesen
FearOfTheDuck:
Ausbildungszeit zählt nicht mit.
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