Moin zusammen,
ich habe eine Frage zur Aufgabe eines Personalbearbeiters im BwDLZ.
Ein Arbeitnehmer möchte seine Tätigkeitsdarstellung aktualisiert bekommen, dadurch würde sich eine Höhergruppierung von E05 auf E06 ergeben. Der dienstliche Vorgesetzte am Standort unterstützt dieses.
Soweit ich informiert bin, erstellt die Dienststelle (ggfls. in Absprache mit dem Arbeitnehmer) die Tätigkeitsdarstellung und schickt diese wird dann zur Neubewertung der Eingruppierung an das BwDLZ. Der Sachbearbeiter dort hat dann die Aufgabe, diese Tätigkeitsbeschreibung zu bewerten und die korrekte Eingruppierung vorzunehmen.
Ist das so richtig gedacht, oder muss der (fachfremde) Personalbearbeiter die Angaben in der Tätigkeitsdarstellung auch noch selbst bewerten bzw. vor Ort überprüfen?
Wir sind uns hier nicht sicher, wie weit die Befugnisse/Aufgaben eines Personalsachbearbeiters gehen, daher kann vielleicht jemand etwas dazu sagen.
Vielen Dank im Voraus
Ralf Nöhmer