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Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben

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FlaPuWummi:
Hallo,
ein Personalrat arbeitet nicht nach gesetzlichen Vorgaben. D.h. es werden regelmäßig Personalmaßnahmen durchgewunken, die gegen TvöD verstossen oder auch Beamtenrecht. Oder die Maßnahmen können mangels Informationen gar nicht geprüft werden und werden dennoch durchgewunken. Resultat ist, dass immer wieder Personen Vorteile erfahren, die zumindest sehr fragwürdig sind. Wie gesagt, eine genaue Prüfung findet oft gar nicht statt.
Meine Frage: hat man als einzelne Person eine Möglichkeit, das von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen?
Oder kann das Gremium mehrheitlich rechtswidrige oder gegen TvöD verstossende Maßnahmen positiv beschließen? Im BPersVG bin ich dazu nicht fündig geworden.

NWB:
Man könnte für die nächste PR Wahl kandidieren

FlaPuWummi:
Das dauert noch drei Jahre.

Organisator:

--- Zitat von: FlaPuWummi am 20.03.2025 18:14 ---
Meine Frage: hat man als einzelne Person eine Möglichkeit, das von einer unabhängigen Stelle prüfen zu lassen?
Oder kann das Gremium mehrheitlich rechtswidrige oder gegen TvöD verstossende Maßnahmen positiv beschließen?

--- End quote ---
Nein. Ja.
Für die Rechtsmäßigkeit des Verwalltungshandeln ist die Dienststelle verantwortlich.

Was wolltest du vom Personalrat verlangen, was nicht Aufgabe der Dienststelle wäre?

BalBund:
Die einschlägige Norm ist §30 BPersVG. Insoweit die von Dir vorgebrachten Punkte beweisbar sind und sich mindestens ein Viertel Eurer Belegschaft daran stören, kann das VG auf Antrag den Personalrat auflösen.

Sind es weniger, wird man bis zu den nächsten Wahlen diese Kröte schlucken, oder sich umorientieren müssen.

Bist Du persönlich von einer Maßnahme betroffen kannst Du im Wege der Konkurrentenschutzklage diese individuell überprüfen lassen.

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