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Mobbing am Arbeitsplatz
Faunus:
--- Zitat von: Casa am 22.03.2025 11:46 ---
--- Zitat ---Bei Fehlverhalten kann auch der AN einen Vorgesetzten abmahnen. So sehen es zumindest einige Anwälte.
--- End quote ---
Du meinst sicherlich den Arbeitgeber, nicht den Vorgesetzten. Abmahnen können sich nur Vertragsparteien, bzw. Parteien, die in einem Rechtsverhältnis stehen. Das Rechtsverhältnis hier ist das Arbeitsverhältnis, welches zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen wurde. Arbeitnehmer ist kleene01 und Arbeitgeber ist die Gemeinde.
Freilich wird in der Abmahnung das konkrete Verhalten des Vorgesetzten abgemahnt. Adressat der Abmahnung bleibt die Gemeinde.
--- End quote ---
Es ist doch wohl eher so, dass dem AG (Gemeinde/Stadtverwaltung) das Mobbing des Vorgesetzten erst mal nachweislich vom AN zur Kenntnis gebracht werden muss.
Damit ist der AG (Gemeide/Stadt) gezwungen etwas zu tun. Ob der Vorgesetzte dann abgemahnt wird oder folgenlos woanders hinversetzte wird (wahrscheinlicher im ÖD) ist Sache des AG. Erfolgt aber nichts durch den AG oder verschlimmert sich die Situation für den AN, weil der AG seiner Sorgfaltspflicht wissentlich nicht nachkommt, dann kommen Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz oder gar strafrechtliche Aspekte zum Tragen durch eine Klage.
UNameIT:
--- Zitat von: kleene01 am 20.03.2025 19:08 ---. Die beiden Fachvorgesetzten mobben mich und meine Kollegin aufs Übelste. Pausen verboten, Urlaub wird vorgegeben (nicht Vertraglich vereinbart), Gleitzeit nicht erlaubt obwohl es dafür DV von Gemeinde gibt, Arbeitsschutz nicht eingehalten und gefährliche Arbeiten werden von uns verlangt,
--- End quote ---
Pausen verboten und Arbeitsschutz nicht eingehalten -> das sind schwerwiegende Vorwürfe mit größten Konsequenzen.
1. Dokumentieren , ruhig über 1-4 Wochen hinweg
2. Arbeitgeber schriftlich (!) melden und um Besserung bitten
3. Bei unterlassener Besserung weiter dokumentieren und Arbeitsschutzbehörde melden
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/verstoss-gegen-das-arbeitsschutzgesetz-melden-pflichten-rechte_92_531026.html
Gagoem:
Gefährliche Arbeiten und Missachtung des Arbeitsschutzes sind ernsthafte Probleme. Du kannst dies bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft melden.
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