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Mobbing am Arbeitsplatz
Faunus:
Ein "Mobbing-Tagebuch" (schriftlich) schreiben und Nachweise sammeln/vermerken (e-mails/Zeugen/schriftl. Anweisungen/Ablehnungen). Auch die Gespräche/Termine mit PR (scheint eher etwas schwach auf der Brust zu sein :( ), weiteren verantwortl. Personenkreis darin notieren (Gesprächsprotokolle).
Macht Euch beide schon Mal einen Verlauf des bisherigen Geschehens und überlegt an Hand dieser Vorkommnisse, wie Ihr in Zukunft bei diveresen Vorfaällen Beweise für Fehlverhalten des VO wie Stellvertreters sammeln könnt.
Das würde Euch auch jede vernünftige Anwalt raten, bevor er tätig werden kann.
KaiBro:
--- Zitat von: FGL am 21.03.2025 10:20 ---
--- Zitat von: MeinerEiner am 20.03.2025 20:56 ---Du könntest auch einfach mal den Vorgesetzten abmahnen und schauen, wie er mit diesem Warnschuss umgeht.
--- End quote ---
Der TE ist nicht Vertragspartner des Vorgesetzten und daher nicht in der Position, diesen abzumahnen.
--- End quote ---
Bei Fehlverhalten kann auch der AN einen Vorgesetzten abmahnen. So sehen es zumindest einige Anwälte.
Faunus:
Wieso fällt mir der Begriff "winkeladvokat" ein 8)
Die Abmahnung ist Arbeitsrecht und fürht bei entsprechender Anzahl zur Kündigung des AN.
Als AN kann man seine Vorgesetzten zupflastern mit "Abmahnungen", aber wieso diese die Kündigung des Vorgesetzten durch den AN als Konsequenz nach sich ziehen soll, ist mir ein Rätsel.
Oder ist es doch Trumpsche Manier Sachverhalte solange herumzuwirbeln, dass der Dummenfang wuppt und die Kasse klingelt. 8)
Brownyy:
Da du Sachverhalte klar benennen kannst, ist es doch einfach, ein Mobbing-Tagebuch zu führen.
Speziell bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz oder gegen den Arbeitsschutz versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. So ein dezenter Hinweis an die zuständige Aufsichtsbehörde kann Wunder bewirken.
Casa:
--- Zitat ---Bei Fehlverhalten kann auch der AN einen Vorgesetzten abmahnen. So sehen es zumindest einige Anwälte.
--- End quote ---
Du meinst sicherlich den Arbeitgeber, nicht den Vorgesetzten. Abmahnen können sich nur Vertragsparteien, bzw. Parteien, die in einem Rechtsverhältnis stehen. Das Rechtsverhältnis hier ist das Arbeitsverhältnis, welches zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen wurde. Arbeitnehmer ist kleene01 und Arbeitgeber ist die Gemeinde.
Freilich wird in der Abmahnung das konkrete Verhalten des Vorgesetzten abgemahnt. Adressat der Abmahnung bleibt die Gemeinde.
--- Zitat ---Pausen verboten, Urlaub wird vorgegeben (nicht Vertraglich vereinbart), Gleitzeit nicht erlaubt obwohl es dafür DV von Gemeinde gibt, Arbeitsschutz nicht eingehalten und gefährliche Arbeiten werden von uns verlangt,
--- End quote ---
Diese Anweisungen können verweigert werden. Für die Verweigerung muss man sich aber ganz sicher sein, dass die Tätigkeiten vertragswidrig sind. Andernfalls riskiert man selbst eine Abmahnung.
Ganz sicher vertragswidrig ist es bspw. wenn
- ein AN ohne Helm auf eine Baustelle gehen soll,
- nach 6h durchgängiger Arbeit die Pause verboten wird,
- entgegen der Dienstanweisung Gleitzeit verboten wird.
Beim Urlaub muss man genauer hinsehen. Wenn AN1 und AN2 mit Kindern in den Ferien Urlaub möchten, um die Kinder zu betreuen, kann der kinderlose AN3 in den Ferien keinen Urlaub nehmen, wenn die Mindestbesetzung unterschritten wird.
Dass Arbeiten gefährlich sind, liegt in der Natur gewisser Arbeiten. Auch hier ist der jeweilige Arbeitsschritt differenziert zu betrachten.
Beispiel: "Fahre zur Baustelle und stelle 3 Kabelrollen vors Tor" anschließend "gehst du auf die Baustelle und bohrst 3 Löcher", obwohl dir der AG weder Arbeitskleidung noch Helm gibt. Die Kabelrollen musst du dort abstellen, das Bohren der 3 Löcher darfst du aber verweigern.
Insoweit nochmal:
--- Zitat ---Für die Verweigerung muss man sich aber ganz sicher sein, dass die Tätigkeiten vertragswidrig sind. Andernfalls riskiert man selbst eine Abmahnung.
--- End quote ---
Was die weiteren Punkte betrifft, schließe ich mich meinen Vorrednern an.
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