Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist nach § 30 TV-L – Definition "derselbe Arbeitgeber"?
Faunus:
ich habe die Vertreter immer wieder mal gewechselt (Versetzung), aber immer über Änderungsverträge - in der Regel Eingruppierung mit Tätigkeitsänderung. Dadurch habe ich "vor allem die Unkündbarkeit" aus dem BAT beibehalten. Ein Neuvertrag hätte die laut Arbeitsrechtler geschossen. Deswegen bin ich auf's falsche Perd gestiegn ;)
Aber Du hast Recht. Das ist im TV-L mit "Gesamtbeschäftigungsdauer" eindeutig.
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