Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigungsfrist nach § 30 TV-L – Definition "derselbe Arbeitgeber"?

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Faunus:
ich habe die Vertreter immer wieder mal gewechselt (Versetzung), aber immer über Änderungsverträge - in der Regel Eingruppierung mit Tätigkeitsänderung. Dadurch habe ich "vor allem die Unkündbarkeit" aus dem BAT beibehalten. Ein Neuvertrag hätte die laut Arbeitsrechtler geschossen. Deswegen bin ich auf's falsche Perd gestiegn ;)

Aber Du hast Recht. Das ist im TV-L mit "Gesamtbeschäftigungsdauer" eindeutig.

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