Autor Thema: [RP] Wechsel durch Abordnung zum Bund  (Read 1408 times)

beamerslast

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[RP] Wechsel durch Abordnung zum Bund
« am: 21.03.2025 10:52 »
Hallo,
ich bin momentan noch Beamtin beim Land Rheinland-Pfalz und wechsele durch eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung zum Bund. Wie ist das mit meinen Urlaubstagen aus diesem Jahr wenn ich zum 01.05.2025 meine Abordnung antrete. Muss ich davor meinen gesamten Urlaub beim Land noch nehmen oder können die Tage übertragen werden?
« Last Edit: 21.03.2025 15:41 von Admin »

Organisator

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Antw:Wechsel durch Abordnung zum Bund
« Antwort #1 am: 21.03.2025 11:00 »
Das wird verbindlich nur der neue Dienstherr sagen können.

Thomber

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Antw:Wechsel durch Abordnung zum Bund
« Antwort #2 am: 21.03.2025 12:14 »
Das wird verbindlich nur der neue Dienstherr sagen können.

Im Grunde ist ein Gespräch vorab immer fair und zielführend, richtig.
Aber in der Praxis wechselt man mit seinem Urlaub. Egal, ob Du null oder noch 30 Tage hast, Du nimmst diesen Anspruch mit. Der Urlaubsanspruch ansich hat nichts damit zu tun, bei welchem Dienstherren Du bist.

Casa

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Antw:[RP] Wechsel durch Abordnung zum Bund
« Antwort #3 am: 22.03.2025 11:51 »
An deinem Urlaub ändert sich nichts.
Sinnvoll ist es, wenn du bspw. im November abgeordnet wirst und dieses Jahr noch 30 Tage Urlaub nehmen willst, dies vorher zu kommunizieren. Bei Mai mache ich mir da keine Gedanken.


Wenn du heute schon weißt, du willst im Mai Urlaub machen, sprich dies bitte ab.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

deciphertidy

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Antw:[RP] Wechsel durch Abordnung zum Bund
« Antwort #4 am: 12.06.2025 10:13 »
Hallo,
ich bin momentan noch Beamtin beim Land Rheinland-Pfalz und wechsele durch eine Abordnung mit Geometry Dash dem Ziel der Versetzung zum Bund. Wie ist das mit meinen Urlaubstagen aus diesem Jahr wenn ich zum 01.05.2025 meine Abordnung antrete. Muss ich davor meinen gesamten Urlaub beim Land noch nehmen oder können die Tage übertragen werden?

Bei einer Abordnung zum Bund können Urlaubstage in der Regel übertragen werden. Es ist jedoch sinnvoll, dies frühzeitig mit der Personalstelle abzuklären, da je nach Dienstherr unterschiedliche Regelungen gelten können.