Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung  (Read 448531 times)

VFA West

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #870 am: 29.03.2025 10:54 »
Ich fühle schon die Überforderung der Bezügestellen ...

Schon allein deshalb kann ich mir vorstellen, dass die Erhöhung der Arbeitszeit auf 42 h nur in ganz, ganz seltenen Fällen / in Randberufen ausnahmsweise angewendet wird.

Da ich eigentlich auf eine Absenkung der Arbeitszeit gehofft hatte, ist der Abschluss für mich etwas enttäuschend.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #871 am: 29.03.2025 10:54 »
Also um den ganzen bumms mal zusammenzufassen: es ist erschreckend das es wieder nur über die Schlichtung geht. Hier ist ja das Rad nicht neu erfunden worden. Der Abschluss ist, unter Vorbehalt, echt super 👍 Bedeutet aber es wird sich wohl einbürgern mit 3 Verhandlungsrunden und Lachshäppchen, um dann den Rest über die Schlichtung zu regeln. So sind die 4-5 Monate Nullrunde fest einprogrammiert- schade eigentlich.

Falls einer was intern von der Verdi für den TVV morgen mitbekommt wäre eine Meldung super, vielen Dank! Schönes Wochenende allen

Es muss ja nicht zwangsläufig so sein. Vielleicht gibt es dann auch mal wieder rückwirkend.... früher war das auch so. Und da gab es auch klamme Kassen

daseinsvorsorge

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #872 am: 29.03.2025 10:58 »
Erste Begrüßung von Koch an die AN: Mitgliedervorteil völlig undenkbar- wird auf gar kein Fall gemacht- Bund ist wohl mit der Schlichtung einvertanden- vka muss sich noch beraten- vka wollte die Schlichtung eigentlich nicht, sondern wollte warten, ob die Gewerkschaften überhaupt erzwingungstreikfähig sind-

Badener

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #873 am: 29.03.2025 11:01 »
Erste Begrüßung von Koch an die AN: Mitgliedervorteil völlig undenkbar- wird auf gar kein Fall gemacht- Bund ist wohl mit der Schlichtung einvertanden- vka muss sich noch beraten- vka wollte die Schlichtung eigentlich nicht, sondern wollte warten, ob die Gewerkschaften überhaupt erzwingungstreikfähig sind-

Mit Schlichtung meinst du die Schlichtungsempfehlung und nicht die Einleitung des Schlichtungsverfahrens?

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #874 am: 29.03.2025 11:01 »
Warum enthält der Vorschlag eine Erhöhung der JSZ auf 75 % für EG13 bis EG15 beim Bund, während diese mit 85% bei den Kommunen höher liegt? Gleichzeitig drehen sich die Verhältnisse bei anderen EG um. Sinn?

Wahrscheinlich, weil beim Bund allen ab EG13 ohnehin regelmäßig angeboten wird, sich verbeamten zu lassen.
Lese zumindest sehr oft Stellenangebote in dem Bereich, in denen sinngemäß steht: Es kann als Angestellter gestartet werden, es wird aber erwartet sich verbeamten zu lassen.
Das gibt es bei Kommunen so gut wie gar nicht.
Da bleibst du dann auch Angestellter

daseinsvorsorge

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #875 am: 29.03.2025 11:04 »
Erste Begrüßung von Koch an die AN: Mitgliedervorteil völlig undenkbar- wird auf gar kein Fall gemacht- Bund ist wohl mit der Schlichtung einvertanden- vka muss sich noch beraten- vka wollte die Schlichtung eigentlich nicht, sondern wollte warten, ob die Gewerkschaften überhaupt erzwingungstreikfähig sind-

Mit Schlichtung meinst du die Schlichtungsempfehlung und nicht die Einleitung des Schlichtungsverfahrens?
Die Einleitung selber- Bund hat vka quasi zur Schlichtung "überzeugen" müssen. Haltung der vka kann ich auch nachvollziehen: Diese Empfehlung hätten die Gewerkschaften niemals erstreiken können. 

SusiE

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #876 am: 29.03.2025 11:05 »
Es muss im TVöD verankert werden das so etwas möglich wird.
Wurde beim VKA vor JAHREN ja gemacht das so das z.B. Jobrad möglich wurde.

Welcher Paragraph soll das sein?

Im TV Fahrradleasing sind die Regelungen festgehalten..
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_TV-Fahrradleasing_Lesefassung.pdf

Danke.
Pflege soll 90% JSZ erhalten bis P8 da keine Umwandlung möglich ist

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #877 am: 29.03.2025 11:05 »
Ich denke nicht, dass die Stunden steuerfrei sind. Immerhin fußen sie auf einer Vereinbarung und sind dann die vertragliche WAZ und eben keine angeordneten Überstunden.
"Angeordnet" ist auch so ein Begriff, den es nur im ÖD gibt. Unterscheidung zwischen Überstunden, Mehrarbeit etc. Ich blick da als "zugewanderter" nicht durch. Und dem Gesetzgeber dürfte es egal sein, ob etwas nach irgendwelchen Rechtsnormen als Überstunden oder Mehrarbeit gewertet wird. Politisch ist von Interesse, dass tatsächlich mehr gearbeitet wird.

Nicht gänzlich ausgeschlossen, dass man hier im ÖD weiterhin darin unterscheidet. Aber politisch dürfte diese Unterscheidung keine große Rolle spielen. Und bei der Frage nach der Besteuerung spielen politische Motive die zentrale Rolle. Das einzige, was politisch ansonsten noch wichtig ist, ist dass das ganze nicht missbraucht werden kann. Und da sehe ich insbesondere bei den klammen Kommunen wenig Gefahr. Vor allem wenn die Regel-Arbeitszeit eh tariflich geregelt ist.

Für mich jedenfalls kommt so ein Modell auch nur infrage, wenn es wirklich steuerfrei ist. Sonst lohnt es sich nicht.

Aber ja. So ganz genau weiß man es Stand Jetzt schlicht nicht. Hier vielleicht ergänzend zur Info, ein Sondierungspapier, was ich in meiner Recherche gefunden habe. Um das Thema Steuerbefreiung geht es in den Zeilen 233 bis 240:
https://www.noerr.com/de/-/media/files/web/insights/2025/sondierungspapier-cdu-csu-spd.pdf?rev=33f78eed37f54d90afa5e21f35530990&hash=E4865D3890CEE8148F1DDC4A2B6B7661

Alles noch im vagen, aber so kann sich jeder selbst nochmal ein Bild davon machen.
Der relevante Teil mal hier reinkpiert:
"Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden."

Ich persönlich kann mir vorstellen, dass die Freiwilligkeit der Stundenerhöhung dazu führt, dass es nicht als tarifliche Vollarbeitszeit gewertet wird. Aber ja... wer weiß das schon genau. Es bleibt spannend.

Das hieße dann, dass nur die 10 % Zuschläge steuerfrei sind, der "Normale" Lohn der 1-3 Stunden mehr aber nicht?

KlammeKassen

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« Antwort #878 am: 29.03.2025 11:07 »
Mein AG pfeifft finanziell aus dem letzten Loch. Wir dürfen bei Dienstreisen nicht mal mehr in Parkhäuser, weil das Geld für die Parktickets fehlt… der wird einen Teufel tun und 42 Stunden anbieten, die er dann bezahlen muss. Meinen AG juckt es auch 0,0, dass sich die Arbeit wie irre stapelt und zig Stellen unbesetzt sind.

Wären die 3 Stunden mehr aber wirklich am Ende steuerfrei und würde mein AG es anbieten, würde ich sofort unterschreiben.

Ähnliche Probleme bei mir.... diese finanziellen Schwierigkeiten sind halt das große Problem, was beim Bund nicht zutrifft, weshalb es da wesentlich einfacher sein wird

SusiE

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« Antwort #879 am: 29.03.2025 11:07 »
TVV ist in Schlichtungsempfehlung nicht enthalten.

NordNordOst

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« Antwort #880 am: 29.03.2025 11:09 »
TVV ist in Schlichtungsempfehlung nicht enthalten.

Was bedeutet das konkret bzw. was hat das für Auswirkungen? Müssen die sich darüber dann am 5.4. einigen?
Oder wird einfach alles 1:1 übernommen?

Sternschnuppe

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« Antwort #881 am: 29.03.2025 11:11 »
TVV ist in Schlichtungsempfehlung nicht enthalten.

Wurde was zu den Sparkassen erwähnt?

SusiE

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« Antwort #882 am: 29.03.2025 11:11 »
TVV ist in Schlichtungsempfehlung nicht enthalten.

Was bedeutet das konkret bzw. was hat das für Auswirkungen? Müssen die sich darüber dann am 5.4. einigen?
Oder wird einfach alles 1:1 übernommen?
Keine Aussage dazu

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #883 am: 29.03.2025 11:13 »
Nein, das wird definitiv nicht als "steuerfreie Überstunde" in irgendeiner Form steuerlich bessergestellt. Wenn Du einen Vertrag über 42h/Woche machst, dann ist das ein Vertrag über 42/Woche.
Ja, aber innerhalb eines Tarifvertrages der 39h als Vollarbeitszeit definiert hat.
Zudem ist das ganze freiwillig und auf jeweils 18 Monate begrenzt iirc.
So eindeutig wie Du es darstellt, ist die Sachlage daher bei weitem nicht.

Doch! ;)

Weil ich im TV-L auch die Möglichkeit zur freiwilligen Mehrarbeit habe. Das landet dann entweder auf meinem Gleitzeitkonto, oder ich kann das vertraglich so vereinbaren, das diese Mehrarbeit in einem Langzeit-AZ-Konto landen (in einer Dimension von bis zu 13 Monaten) ... aber dann ist meine Regelarbeitszeit eben auch individualvertraglich bei 41h oder 42h. Das alles ist nicht mal in der Nähe einer "Überstunde".

Ja aber bislang war ja auch noch nicht Koalition 2025 am Werk. Es soll sich hierbei ja etwas ändern, was die "Überstunden" angeht. Das kann in der Vergangenheit ja bei dir noch nicht gegolten haben, was jetzt möglicherweise bei der Koalionsbildung beschlossen wird  ;)

Brownyy

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« Antwort #884 am: 29.03.2025 11:15 »
Zu feiern gibt es jetzt nicht viel. Erneute Schlechterbehandlung der oberen EG.

Nein.
Was ist die Sozialismuspauschale dann?
Ein Feigenblatt, um Verdi zumindest ein bisschen was an die Hand zu geben um nicht komplett das Gesicht zu verlieren, was das Thema "Sozialkomponente" angeht.
Bei diesem Ergebnis kann man nur wahrlich nicht mehr von einer Schlechterstellung der höheren EG sprechen.

In dieser Tabelle kannst Du den direkten Vergleich sehen, von 2026 vs 2024:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2026/a/vergleich.tvoed-vka-2024.j.html
Da siehst Du dann ja, wie die Prozente verteilt sind.

Erkläre doch endlich einmal, warum ein EG5-Mitarbeiter mehr Wert ist als ein EG12-Mitarbeiter.