Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung  (Read 408856 times)

Tanathos

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1620 am: 04.04.2025 09:21 »
Stelle dir nur mal vor wie das ganze in einem AfD Deutschland aussehen würde und gegen dich verwendet werden könnte.

Was ist ein AfD-Deutschland?

AfD Regierung mit >50% der Stimmen. Geht ja nur um das Gedankenexperiment

Susu

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1621 am: 04.04.2025 09:24 »
Die originale Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission:
"
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++67ea49f02b8ff310529bc369/download/Tarifrunde%2520%C3%96D%25202025%2520-%2520Einigungsempfehlung%2520der%2520Schlichtungskommission.pdf

"Voraussetzung für die Übernahme ist, dass keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen, insbesondere darf während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen."

Wenn ich das richtig interpretiere, wird damit bei den Auszubilden eine sogenannte "Gesinnungsprüfung" als Kriterium für die Übernahme empfohlen. Das ist eigentlich ein echter Skandal.
Das ist für mich in keinster Weise ein Skandal sondern eine Selbstverständlichkeit. Schlimm genug, dass man sowas heute überhaupt aufnehmen muss...

Ja das klingt alles erstmal richtig und gut, aber was bedeutet das am Ende? Keine Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist einfach unglaublich schwammig. Im heutigen gesellschaftlichen Klima würde einem ein Tesla vermutlich schon zum Verhängnis. Das Grundgesetz schützt aus gutem Grund deine Meinung, auch wenn Sie falsch ist. Weil niemand festlegen darf was richtig und falsch ist und allein die (politische) Unterscheidung in eine solche den Weg in die Diktatur geebnet hat.
Du bist auch weiterhin geschützt. Niemand zeigt dich an.
Aber ein AG hat das Recht zu sagen er möchte dich als AN nicht. Was ich legitim finde. Ich würde auch keine Reichsbürger weitwrbeschäftigen müssen -> nur mal so als Beispiel.
Das Angestellte des Staates an die Grundlagen des Staates glauben kann man schlichtweg erwarten

Du hast schlichtweg ein Instrument das zum Missbrauch einlädt. Dein Ausbilder mag keine Muslime? Kann ja behaupten der Azubi zeigt salafistische Tendenzen. Es geht den AG nichts an was in den Köpfen der AN vorgeht!

Und nur weil es für dich opportun ist, macht es das nicht richtig. Stelle dir nur mal vor wie das ganze in einem AfD Deutschland aussehen würde und gegen dich verwendet werden könnte.

Soso... Dann schau dir mal das Beamtengelöbnis (Diensteid) an...
Man kann auch einfach immer gegen alles sein und die Skandale suchen... Kopfschüttel...

Tanathos

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1622 am: 04.04.2025 09:26 »
Ja das klingt alles erstmal richtig und gut, aber was bedeutet das am Ende? Keine Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist einfach unglaublich schwammig. Im heutigen gesellschaftlichen Klima würde einem ein Tesla vermutlich schon zum Verhängnis. Das Grundgesetz schützt aus gutem Grund deine Meinung, auch wenn Sie falsch ist. Weil niemand festlegen darf was richtig und falsch ist und allein die (politische) Unterscheidung in eine solche den Weg in die Diktatur geebnet hat.

Das gilt in der von Dir formulierten Absolutheit so nicht.

Ein Beispiel:

"Die Politiker sind alle so doof, man sollte den Reichstag stürmen und niederbrennen! Ich fänd das richtig gut und würde auch das Benzin spendieren."

Mal von der Frage abgesehen, ob es sich hier nicht um einen impliziten Aufruf zur Gewalt handelt, wäre eine solche Meinung sicher schwierig für Personen, die sich beruflich um die Sicherheit des Reichstagsgebäudes kümmern sollen.

Bei "Keine Zweifel am Bekenntnis ..." habe ich aber auch Schwierigkeiten wegen der darin liegenden Unschärfe bei gleichzeitiger Totalität.

Selbst bei deinem Beispiel käme es sehr auf den Kontext drauf an und würde vermutlich vom Gericht unter Meinungsfreiheit kassiert werden. Die Hürden sind hier sehr hoch und das ist auch gut so. Eine Demokratie kann und muss das Aushalten können. Und zumindest aus meiner Sicht, ist unser Staat sehr wehrhaft und schafft diesen Spagat hervorragend.

martin92

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1623 am: 04.04.2025 09:30 »
Ja das klingt alles erstmal richtig und gut, aber was bedeutet das am Ende? Keine Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist einfach unglaublich schwammig. Im heutigen gesellschaftlichen Klima würde einem ein Tesla vermutlich schon zum Verhängnis. Das Grundgesetz schützt aus gutem Grund deine Meinung, auch wenn Sie falsch ist. Weil niemand festlegen darf was richtig und falsch ist und allein die (politische) Unterscheidung in eine solche den Weg in die Diktatur geebnet hat.

Das gilt in der von Dir formulierten Absolutheit so nicht.

Ein Beispiel:

"Die Politiker sind alle so doof, man sollte den Reichstag stürmen und niederbrennen! Ich fänd das richtig gut und würde auch das Benzin spendieren."

Mal von der Frage abgesehen, ob es sich hier nicht um einen impliziten Aufruf zur Gewalt handelt, wäre eine solche Meinung sicher schwierig für Personen, die sich beruflich um die Sicherheit des Reichstagsgebäudes kümmern sollen.

Bei "Keine Zweifel am Bekenntnis ..." habe ich aber auch Schwierigkeiten wegen der darin liegenden Unschärfe bei gleichzeitiger Totalität.

Wer seinen Arbeitgeber öffentlich anprangert oder gar droht, liefert auch in der Privatwirtschaft seinen Kündigungsgrund. Dafür bedarf es keiner Sonderklausel im Vertrag.

Tanathos

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1624 am: 04.04.2025 09:32 »
Die originale Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission:
"
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++67ea49f02b8ff310529bc369/download/Tarifrunde%2520%C3%96D%25202025%2520-%2520Einigungsempfehlung%2520der%2520Schlichtungskommission.pdf

"Voraussetzung für die Übernahme ist, dass keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen, insbesondere darf während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen."

Wenn ich das richtig interpretiere, wird damit bei den Auszubilden eine sogenannte "Gesinnungsprüfung" als Kriterium für die Übernahme empfohlen. Das ist eigentlich ein echter Skandal.
Das ist für mich in keinster Weise ein Skandal sondern eine Selbstverständlichkeit. Schlimm genug, dass man sowas heute überhaupt aufnehmen muss...

Ja das klingt alles erstmal richtig und gut, aber was bedeutet das am Ende? Keine Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist einfach unglaublich schwammig. Im heutigen gesellschaftlichen Klima würde einem ein Tesla vermutlich schon zum Verhängnis. Das Grundgesetz schützt aus gutem Grund deine Meinung, auch wenn Sie falsch ist. Weil niemand festlegen darf was richtig und falsch ist und allein die (politische) Unterscheidung in eine solche den Weg in die Diktatur geebnet hat.
Du bist auch weiterhin geschützt. Niemand zeigt dich an.
Aber ein AG hat das Recht zu sagen er möchte dich als AN nicht. Was ich legitim finde. Ich würde auch keine Reichsbürger weitwrbeschäftigen müssen -> nur mal so als Beispiel.
Das Angestellte des Staates an die Grundlagen des Staates glauben kann man schlichtweg erwarten

Du hast schlichtweg ein Instrument das zum Missbrauch einlädt. Dein Ausbilder mag keine Muslime? Kann ja behaupten der Azubi zeigt salafistische Tendenzen. Es geht den AG nichts an was in den Köpfen der AN vorgeht!

Und nur weil es für dich opportun ist, macht es das nicht richtig. Stelle dir nur mal vor wie das ganze in einem AfD Deutschland aussehen würde und gegen dich verwendet werden könnte.

Soso... Dann schau dir mal das Beamtengelöbnis (Diensteid) an...
Man kann auch einfach immer gegen alles sein und die Skandale suchen... Kopfschüttel...

Einen Eid zu sprechen oder von externen Personen bewertet zu werden sind nun wirklich 2 paar Stiefel. Gut gemeint beudetete noch nie gut gemacht und der Weg zur Hölle ist bekanntlich schon immer mit guten Absichten gepflastert. Was spricht denn aus deiner Sicht dagegen auch mal Dinge zu Ende zu denken und sich die Tragweite der eigenen Entscheidungen bewusst zu machen?

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1625 am: 04.04.2025 09:36 »
Wer seinen Arbeitgeber öffentlich anprangert oder gar droht, liefert auch in der Privatwirtschaft seinen Kündigungsgrund. Dafür bedarf es keiner Sonderklausel im Vertrag.

Sehe ich auch so, aber unser Kollege hier meint:

Selbst bei deinem Beispiel käme es sehr auf den Kontext drauf an und würde vermutlich vom Gericht unter Meinungsfreiheit kassiert werden. Die Hürden sind hier sehr hoch und das ist auch gut so. Eine Demokratie kann und muss das Aushalten können. Und zumindest aus meiner Sicht, ist unser Staat sehr wehrhaft und schafft diesen Spagat hervorragend.

Ergo: Das ist gar keine Drohung, sondern einfach eine ganz "normale" Form der Meinungsäußerung.

... und genau deswegen kommt man auf solche Ideen mit Sperrklauseln (die ich so aber auch für ungeeignet halte, weil sie völlig diffus formuliert ist)

Susu

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1627 am: 04.04.2025 09:51 »
Die originale Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission:
"
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++67ea49f02b8ff310529bc369/download/Tarifrunde%2520%C3%96D%25202025%2520-%2520Einigungsempfehlung%2520der%2520Schlichtungskommission.pdf

"Voraussetzung für die Übernahme ist, dass keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen, insbesondere darf während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen."

Wenn ich das richtig interpretiere, wird damit bei den Auszubilden eine sogenannte "Gesinnungsprüfung" als Kriterium für die Übernahme empfohlen. Das ist eigentlich ein echter Skandal.
Das ist für mich in keinster Weise ein Skandal sondern eine Selbstverständlichkeit. Schlimm genug, dass man sowas heute überhaupt aufnehmen muss...

Als ich im letzten Jahrtausend mein Angestelltendarsein begann, habe ich auf das Grundgesetz geloben müssen. Dazu gab es eine Niederschrift und 4 Seiten mit den wichtigsten Strafrechtsparagraphen, die besonders für ein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst von Bedeutung sind.
Gerichte habe bereits im letzten Jahrtausend festgehalten, dass die Maßstäbe an einen Angestellten im öD nochmals höher liegen.

Also wo ist der Skandal?

Tanathos

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1628 am: 04.04.2025 09:51 »
Wer seinen Arbeitgeber öffentlich anprangert oder gar droht, liefert auch in der Privatwirtschaft seinen Kündigungsgrund. Dafür bedarf es keiner Sonderklausel im Vertrag.

Sehe ich auch so, aber unser Kollege hier meint:

Selbst bei deinem Beispiel käme es sehr auf den Kontext drauf an und würde vermutlich vom Gericht unter Meinungsfreiheit kassiert werden. Die Hürden sind hier sehr hoch und das ist auch gut so. Eine Demokratie kann und muss das Aushalten können. Und zumindest aus meiner Sicht, ist unser Staat sehr wehrhaft und schafft diesen Spagat hervorragend.

Ergo: Das ist gar keine Drohung, sondern einfach eine ganz "normale" Form der Meinungsäußerung.

... und genau deswegen kommt man auf solche Ideen mit Sperrklauseln (die ich so aber auch für ungeeignet halte, weil sie völlig diffus formuliert ist)

missverstehen Sie mich richtig ;) Ich meine hier gar nichts, sondern führe hier die hohen juristischen Hürden an die zwischen Meinungsäußerung und Straftat stehen. Nicht mehr und nicht weniger. Aber ja für einfache Gemüter braucht es wohl auch einfache Regelungen.

Knarfe1000

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1629 am: 04.04.2025 09:59 »
Jetzt geht´s in spannende und entscheidende Wochenende.

Auf geht´s Verdi!
Ich gehe zwar von einer Einigung auf Basis des Schlichtervorschlags aus, aber sicher ist das keineswegs.

Knarfe1000

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« Antwort #1630 am: 04.04.2025 10:05 »
Zitat

Soso... Dann schau dir mal das Beamtengelöbnis (Diensteid) an...
Man kann auch einfach immer gegen alles sein und die Skandale suchen... Kopfschüttel...
Die Gesinnungsprüfung für den ÖD ist absolut richtig. Da sehe ich auch keinen "Skandal". Und nein, es wird niemand wegen eines Posts auf X, sofern er nicht komplett aus dem Rahmen fällt, rausgeworfen. Wir reden ja i.d.R. von sehr jungen Menschen - Jugendsünden kann man verzeihen. Es geht um die grundlegende Einstellung zur FDGO, wenn die nicht passt, hat derjenige nichts im ÖD verloren.

martin92

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« Antwort #1631 am: 04.04.2025 10:05 »
Wer seinen Arbeitgeber öffentlich anprangert oder gar droht, liefert auch in der Privatwirtschaft seinen Kündigungsgrund. Dafür bedarf es keiner Sonderklausel im Vertrag.

Sehe ich auch so, aber unser Kollege hier meint:

Selbst bei deinem Beispiel käme es sehr auf den Kontext drauf an und würde vermutlich vom Gericht unter Meinungsfreiheit kassiert werden. Die Hürden sind hier sehr hoch und das ist auch gut so. Eine Demokratie kann und muss das Aushalten können. Und zumindest aus meiner Sicht, ist unser Staat sehr wehrhaft und schafft diesen Spagat hervorragend.

Ergo: Das ist gar keine Drohung, sondern einfach eine ganz "normale" Form der Meinungsäußerung.

... und genau deswegen kommt man auf solche Ideen mit Sperrklauseln (die ich so aber auch für ungeeignet halte, weil sie völlig diffus formuliert ist)

missverstehen Sie mich richtig ;) Ich meine hier gar nichts, sondern führe hier die hohen juristischen Hürden an die zwischen Meinungsäußerung und Straftat stehen. Nicht mehr und nicht weniger. Aber ja für einfache Gemüter braucht es wohl auch einfache Regelungen.

Es ist auch nochmal ein erheblicher Unterschied, ob man, wie in dem Beispiel genannt, tatsächlich Azubi im Sicherheitsdienst des Reichstagsgebäudes ist oder in irgendeiner Kreisverwaltung in der sächsischen schweiz auf dem Bauhof arbeitet. (Da würde man bei einer Gesinnungsprüfung wohl eh die Hälfte der Belegschaft verlieren :) )
Wenn es um die Bewertung einer solchen Äußerung geht.

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1632 am: 04.04.2025 10:06 »
missverstehen Sie mich richtig ;) Ich meine hier gar nichts, sondern führe hier die hohen juristischen Hürden an die zwischen Meinungsäußerung und Straftat stehen. Nicht mehr und nicht weniger. Aber ja für einfache Gemüter braucht es wohl auch einfache Regelungen.

Der dahinterliegende Trick ist ja der Folgende: Ich nutze das Recht auf freie Meinungsäußerung (die z.B. eine Straftat befürwortet, aber eben nicht durchführt) und aggregiere mit grenzwertigen und falschen Aussagen final darüber Mehrheiten. Beim Sprung von der Meinung zur Tat berufe ich mich anschließend auf die dahinterstehende Mehrheit und erkläre das Handeln als "demokratisch legitim".

So der Plan zur Zersetzung - verstehen viele auch nicht, die in diesem Kontext mitschwimmen. Deshalb ja: Einfache Regeln für einfache Geister! ;)

[Lass uns das hier beenden - das wird off-topic]

willibald

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« Antwort #1633 am: 04.04.2025 10:08 »
Soso... Dann schau dir mal das Beamtengelöbnis (Diensteid) an...
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Azubis sind aber keine Beamte. Da gibt es nun mal erhebliche Unterschiede. Die FDGO ist hinreichend definiert, ein Problem haben damit sicher die Allerwenigsten. Aber die hier gewählte Erklärung mit dem "keine Zweifel" ist absolut falsch. Zweifel sind meist nicht definiert, sondern eher unbewiesene Gefühle. Das ist schon in anderen Bereichen eher schwierig (zb Zweifel an der Zuverlässigkeit)...hier fehlt in jedem Fall das Wort "begründete".

Tanathos

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« Antwort #1634 am: 04.04.2025 10:10 »
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/g/geloebnis.html

Vlt mal lesen....

Sie gehen also davon aus, das Menschen nicht lügen können?