Autor Thema: Stufenverkürzung  (Read 1286 times)

Sarah789

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Stufenverkürzung
« am: 25.03.2025 14:13 »
Hallo zusammen.
Ich habe im August 2023 angefangen, bei meinem Arbeitgeber (Kommune) zu arbeiten. Eingestellt wurde ich, da ich mein Studium noch nicht beendet hatte, mit der EG9a Zulage zur EG9b, Stufe 2.
Im April 2024 habe ich meinen Bachelor erhalten und bin seitdem in der EG9b.
Jetzt meine Frage zur Stufenlaufzeit. Meine Stufe 2 bekann nun nicht mehr am 01.09.2023 sondern am dem 01.04.2024. Stufe 3 erreiche ich erst am 01.04.2026.
Habe ich ein Recht auf Stufenverkürzung, sodass meine Stufe ab dem 01.09.2023 zählt und ich im September diesen Jahres in die Stufe 3 komme? Kann ich einen formlosen Antrag stellen? Wie begründet man das?
Die Stufenlaufzeit soll schließlich die Erfahrung widerspiegeln und meine Stelle mache ich seit dem 01.09.2023.

Organisator

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Antw:Stufenverkürzung
« Antwort #1 am: 25.03.2025 14:53 »
Hallo zusammen.
Ich habe im August 2023 angefangen, bei meinem Arbeitgeber (Kommune) zu arbeiten. Eingestellt wurde ich, da ich mein Studium noch nicht beendet hatte, mit der EG9a Zulage zur EG9b, Stufe 2.
Im April 2024 habe ich meinen Bachelor erhalten und bin seitdem in der EG9b.
Jetzt meine Frage zur Stufenlaufzeit. Meine Stufe 2 bekann nun nicht mehr am 01.09.2023 sondern am dem 01.04.2024. Stufe 3 erreiche ich erst am 01.04.2026.
Habe ich ein Recht auf Stufenverkürzung, sodass meine Stufe ab dem 01.09.2023 zählt und ich im September diesen Jahres in die Stufe 3 komme? Kann ich einen formlosen Antrag stellen? Wie begründet man das?
Die Stufenlaufzeit soll schließlich die Erfahrung widerspiegeln und meine Stelle mache ich seit dem 01.09.2023.

Nein, du hast kein Recht auf Stufenverkürzung. Insbesondere da sie nicht Erfahrung widerspiegeln sondern nur Zeitablauf.

Der Geograph

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Antw:Stufenverkürzung
« Antwort #2 am: 25.03.2025 15:34 »
Nein- das ist nicht möglich.
Dein Arbeitgeber hat korrekt gehandelt.
Die nächste Stufe erreichst du erst im April 2026.

Das ist in der Verwaltung klar und ohne Missverständnisse geregelt -sry

MoinMoin

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Antw:Stufenverkürzung
« Antwort #3 am: 25.03.2025 16:10 »
Hallo zusammen.
Ich habe im August 2023 angefangen, bei meinem Arbeitgeber (Kommune) zu arbeiten. Eingestellt wurde ich, da ich mein Studium noch nicht beendet hatte, mit der EG9a Zulage zur EG9b, Stufe 2.
Im April 2024 habe ich meinen Bachelor erhalten und bin seitdem in der EG9b.
Du bist warum nicht direkt mit 9b angefangen, obwohl man dir die Zulage zu 9b geben konnte?
(Stufe 2 weil du schon förderliche Zeiten oder e. Berufserfahrung hattest?
War es wegen fehlender Voraussetzung in der Person, dass man dir nur die 9a gegeben hat, dann hättest du aber auch keine Zulage zur 9b bekommen können, denn die richtet sich mW eben nach den gleichen Regeln?
Wenn es als Zulage wegen vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten war und du dann 9b bezahlt bekommen hast, dann ist die Tätigkeit doch in Fallgruppe 2 eingruppiert und der BSC tariflich nicht nötig.

Also müsstest du bei dem nahtlosen Übergang von vorübergehender Übertragung zur dauerhaften Übertragung so gestellt werden müssen, als ob du von vornerein dauerhaft übertragen wurde. Und da bei 9b Fg2 keine Ausbildungsvoraussetzung besteht müsste die HG dann auch komplett zum Arbeitsbeginn zurück gerechnet werden.

Also poche darauf, dass du 9b Fg2 bist und damit die Stufenlaufzeit seit Anbeginn für die 9b zu ticken hat.
(steht so im TVöD VKA)