Autor Thema: Frage: Zu einem anderen Dienstherren treten im Sinne des § 31 BBG  (Read 2928 times)

Simba

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Lass dir ne Wirkungsurkunde geben 3Mon vorher. Das ist fair und alle können planen.
Und auch du stehst keinesfalls im Regen!

KEINESFALLS um Entlassung bitten ohne eine Urkunde in der Hand.

Eukalyptus

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Diese Antwort geht am Sachverhalt vorbei - Thema verfehlt.

Simba

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Nein geht sie nicht. Außer wenn man absolut keine Ahnung hat wie sowas läuft.
Hast du schonmal den Dienstherr gewechselt?

Also ich schon. Und mein alter Dienstherr hat es zuvor 3Jahre verhindert…

Probleme sind meist: Abgabebereitschaft nicht vorhanden! Oder bei Abgabebereitschaft wird eine Anordnung abgelehnt.
Eine feindliche Übernahme möchte kein Dienstherr, macht wenn nur eine Kommune der das egal ist…
Der ZOLL hat eine zeitlang selbst ernannte „freundliche Übernahmen“ durchgeführt.

Beamter bittet um Entlassung.
Beamter wird beim neuen Dienstherr neu verbeamtet und ist somit zu dem Zeitpunkt „ehemaliger Beamter“…
Aber auch das gab viele Beschwerden der abgebenden Bereiche..