Autor Thema: Lohnt TZ-Anstellung? Anträge auf (vorrangige) Sozialleistungen?  (Read 1919 times)

lieschen

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Hallo,

ich hab grad die Zusage für eine TZ-Anstellung erhalten. Ich habe bis Fr Zeit, mich zu entscheiden.

Problem, eigentlich bräuchten wir bzw. ich eine VZ-Anstellung.

Das Netto der TZ-Anstellung ist nochmal 300 € weniger als das AlG I.

Wir erhalten zzt. zusätzlich Kinderzuschlag für zwei Kinder und Wohngeld. Alles zusammen ca. 400 € an vorrangigen Sozialleistungen.

Wenn wir nun die 300 € weniger durch mehr KiZ und WG ausgleichen könnten, würde ich zusagen.

Aber so leicht ist das wohl nicht?! Wir wollten erst gar nicht solche Leistungen beantragen müssen, aber diese retten uns am Ende des Monats den ... Ich hatte leider leider sehr viele Befristungen.

Das wäre jetzt unbefristet und mein Traumjob. :-/

Ins Bürgergeld wollten wir aber nicht "abrutschen".

Nur, wenn ich nur TZ angestellt wäre und dann weiterhin (vorrangige) Sozialleistungen beziehen würden, müsste ich mich doch sicherlich um eine weitere TZ-Anstellung o um eine neue VZ-Stelle kümmern, oder!?

Kennt sich jemand von Euch da bitte aus?

Dankeschön.

LG

Organisator

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Nur, wenn ich nur TZ angestellt wäre und dann weiterhin (vorrangige) Sozialleistungen beziehen würden, müsste ich mich doch sicherlich um eine weitere TZ-Anstellung o um eine neue VZ-Stelle kümmern, oder!?

Das wäre auf jeden Fall man nen Anfang. Aber was hat das mit dem öffentlichen Dienst zu tun?

lieschen

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Nur, wenn ich nur TZ angestellt wäre und dann weiterhin (vorrangige) Sozialleistungen beziehen würden, müsste ich mich doch sicherlich um eine weitere TZ-Anstellung o um eine neue VZ-Stelle kümmern, oder!?

Das wäre auf jeden Fall man nen Anfang. Aber was hat das mit dem öffentlichen Dienst zu tun?

Sind halt öffentliche Mittel. Die TZ ist auch im ÖD. Ist aber wohl irrelevant.

Rentenonkel

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Puh, da fehlen aber noch ein paar Informationen:

Lebst Du mit 2 Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft?

Gibt es noch weitere Personen im Haushalt? Wenn ja, verfügen die über Einkommen?

Ist die TZ Beschäftigung mehr oder weniger als 15 Stunden / Woche?

Rentenonkel

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Grundsätzlich deuten natürlich Wohngeld und auch Kinderzuschlag darauf hin, dass auch der Bezug von ALG I nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.

Bei einer unter 15 stündigen Beschäftigung kann es sein, dass man noch aufstockend ALG I erhält. Ab 15 Stunden ist man allerdings nicht mehr arbeitslos.

Inwieweit der Kinderzuschlag schon voll ausgeschöpft ist oder da noch Luft nach oben ist, kann von hier aus schlecht beurteilt werden. Gleiches gilt für das Wohngeld.

Ganz grundsätzlich schließt der Bezug von Bürgergeld (bei dem man sich dann um einen besser bezahlten Job kümmern müsste) den gleichzeitigen Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag aus. Was von beiden günstiger ist, müssten die jeweiligen Stellen mal im Detail durchrechnen.

Eine andere Alternative wäre vielleicht, wenn man sich neben der Teilzeitbeschäftigung noch einen Minijob sucht. Dann könnte es insgesamt ja wieder passen. Der Minijob müsste natürlich von dem AG genehmigt werden, das ist meistens aber nur eine Formsache.

Perspektivisch kann es ja auch sein, dass die Stunden in der Teilzeittätigkeit irgendwann aufgestockt werden.

Da ALG I ohnehin endlich ist, droht ohne eine erneute Einstellung irgendwann sowieso Bürgergeld. Vielleicht passt es ja irgendwie mit der TZ Stelle.

Ich drücke jedenfalls die Daumen.

KaiBro

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Wenn es dein Traumjob ist, dann nehme ihn an, ansonsten wirst du es vielleicht bereuen. Je nach Größe der Behörde kann aus TZ schnell VZ werden.

Auch Rentenonkel hat dir wertvolle Tipps bzgl. Mini Job und Sozialleistungen gegeben. Dies schnellstmöglich überprüfen. Vielleicht sind die 300,00 € viel zu hoch angesetzt.

lieschen

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Puh, da fehlen aber noch ein paar Informationen:

Lebst Du mit 2 Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft?

Gibt es noch weitere Personen im Haushalt? Wenn ja, verfügen die über Einkommen?

Ist die TZ Beschäftigung mehr oder weniger als 15 Stunden / Woche?

Eine BG mit Mann und zwei Kindern. Mann hat Einkommen.

Keine weiteren Personen in der HG mit Einkommen.

20 Stunden/Woche.

Casa

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Ich befürchte, dass Wohngeld und Kinderzuschlag nicht mehr geleistet werden, da der Fehlbetrag zu hoch ist, der durch diese Leistungen ausgeglichen werden müsste. Kinderzuschlag wird nur dann geleistet, wenn die Bedürftigkeit gem. SGB II vermieden wird.


Ruf also bei der Wohngeldstelle und anschließend der Familienkasse an, schildere die Lage und lass dir eine grobe Berechnung mit deinem neuen Verdienst geben.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Ellen Alien

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Es gibt für beide Leistungen im Internet Rechner, die recht zuverlässig funktionieren. Das kannst du erstmal selbst prüfen, inwiefern Anspruch bestehen würde.
Wenn die Zusage für den Traumjob im Raum steht, würde ich das auf jeden Fall machen. Zumal das, von der Teilzeit erstmal abgesehen, perspektivisch weitere Möglichkeiten bietet. Spätestens zur Beendigung des Alg1 müsstest du ja was neues haben, und dann doch lieber erstmal den Spatz in der Hand.
Allein die Chance auf den Traumjob ist es wert.
Evtl. ergibt sich später die Möglichkeit, die Stunden aufzustocken, einen Minijob zusätzlich woanders anzunehmen etc. Durch die Stellenannahme bekämst du ja dann weiteren Zugang zu internen Ausschreibungen. Sich von einer Stelle später wegzubewerben finde ich einfacher bzw. entspannter als sich aus der Arbeitslosigkeit unter Druck zu bewerben, vor allem wenn noch der mögliche Bezug von Bürgergeld im Raum steht. Wenn es soweit kommt, musst du ja dann jede zumutbare Tätigkeit annehmen. Der Traumjob ist da definitiv erstmal die bessere Wahl.