Grundsätzlich finde ich es wichtig, dass man Personen mit GdB bei nicht offensichtlicher Ungeeignetheit zumindest mal die Möglichkeit einräumen muss, sich vorzustellen. Anhand mancher Postings hier im Forum habe ich dennoch ab und an den Eindruck, dass mancher diese Tatsache dazu nutzen möchte, Personalern Bösheiten gegen sie oder ihn zu unterstellen.
In deinem Fall interessiert mich jetzt allerdings, wie genau du zu dem Schluss kommst, dass die 2-jährige Ausbildung zur Fremdsprachensekretärin intensiver ist als die 3-jährige Ausbildung zu Kauffrau Bürokommunikation. Das kann man eigentlich nur dann feststellen, wenn man beide Ausbildungen absolviert hat, womit du ja die Voraussetzungen für die Stelle erfüllt hättest.
Nächste Frage geht in eine ähnliche Richtung: Woher möchte man wissen, wenn man nicht zuvor schon in beiden Jobs gearbeitet hat, ob deine frühere Position anspruchsvoller ist als die Stelle, auf die du dich beworben hast? Woran macht man das fest?
Selbst wenn du exakt die selbe Tätigkeit zuvor woanders jahrelang ausgeübt hättest, könnte deine Bewerbung abgelehnt werden, weil du die zwingend vorausgesetzte Ausbildung nicht vorweisen kannst. Das ist dann aber weniger ein Problem für dich, als für den Arbeitgeber, der aufgrund der Einschränkung der möglichen Bewerbergruppe ggf. Schwierigkeiten hat, einen passenden Bewerber zu finden. Weil er sich selbst einschränkt. Da erkenne ich jetzt aber keine Diskriminierung. Wenn die geforderte Ausbildung nicht vorhanden ist, ist das nunmal so. Egal wer man ist.