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Eingruppierung Beteiligung des Beschäftigten

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Florian03042:
Hallo in die Runde - ich habe da ein (Luxus-)Problem - aktuell befinde ich mich in der EG 9b Stufe 4. Diese endet am 31.12.2025. Nunmehr hat mein Bereichsleiter ohne meine Beteiligung die Stelle bewerten lassen. Die neue Bewertung wird voraussichtlich eine 9c ergeben. Heißt ich würde über 3 Jahre in meiner Erfahrungsstufe verlieren und hätte ab 01.01.2026 sogar ein geringeres Brutto als wenn ich in der EG 9b blieben.

Entscheidender als die EG ist für mich jedoch der Fakt, dass natürlich die Erfahrungsstufe enorm wichtig bei einem etwaigen Stellenwechsel im Jahr 2026 sein könnte.

Kann mir hier jemand einen Tipp geben ? Müsste ich nicht an dem Verfahren beteiligt werden ?

NWB:
Wenn die Tätigkeit sich nicht geändert hat, gibt es keine Höhergruppierung, sondern nur die Berichtigung eines Eingruppierungsirrtums. Die Stufenlaufzeit sollte hiervon unberührt sein.

MoinMoin:

--- Zitat von: NWB am 24.03.2025 21:16 ---Wenn die Tätigkeit sich nicht geändert hat, gibt es keine Höhergruppierung, sondern nur die Berichtigung eines Eingruppierungsirrtums. Die Stufenlaufzeit sollte hiervon unberührt sein.

--- End quote ---
Perfekt auf dem Punkt gebracht.
Hoffentlich ist sich der AG und AN auch dessen bewusst.

kidicarus:
Ich musste in meinem Fall leider auch schriftlich auf das entsprechende BGH Urteil hinweisen und habe das Geld der Stufe (mich wollte man 9 Monate länger warten lassen) eingefordert. Hat die Personalabteilung dann auch (zähneknirschend) veranlasst. Meines Erachtens müsste eine Personalabteilung so etwas wissen und den MA darauf hinweisen. Ob die das wirklich nicht wissen oder absichtlich verschweigen, weiß ich nicht.

Florian03042:
Okay - da habt ihr mir ja schon ein ganzes Stück weiter geholfen - bin weiterhin nur gespannt, wann mich mal einer dazu befragt.

Hat jemand den Link zu dem genannten Urteil?

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