Hallo Rowhin,
vielen Dank für die Mühe. Zu den fehlenden Informationen: Ja, Vollzeitstelle, und ja wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Die LVVO habe ich auch angeschaut. Der Mitarbeiter ist vorwiegend in der Forschung tätig, belegbar durch zahlreiche Publikationen. Warum hier die Lehrverpflichtung auf das Maximum gesetzt wurde, dem Mitarbeiter zu informieren, während andere KollegInnen, die vorwiegend in der Lehre tätig sind ebenfalls bei 12 SWS einsortiert sind, erschließt sich uns beiden nicht. Aber rechtlich scheint das wohl möglich.
Viele Grüße