Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[SN] Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst

(1/3) > >>

OptimistX:
Hallo zusammen,

das Thema wurde hier bereits diskutiert, aber ich würde gerne anhand meiner konkreten Situation eine erneute Einschätzung einholen. Mein Ziel ist es, sicherzustellen, dass ich alle relevanten Parameter richtig verstanden habe. Ich freue mich über eure Meinungen und Einschätzungen!

Ausgangslage:
   •   40 Jahre alt
   •   Aktuell angestellt nach TV-L E14, Stufe 4
   •   Insgesamt 12 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, ggf. Anerkennung weiterer 2 Jahre „förderlicher“ Vorbeschäftigung möglich (§ 26 Abs. 2 S. 1 SächsBG)
   •   Verheiratet, 2 Kinder (5 und 8 Jahre)

Es besteht nun die Möglichkeit, in ein Beamtenverhältnis überführt zu werden.

Einschätzung der finanziellen Situation nach Verbeamtung:

   •   Erwartete Einstufung: Erstmal A13, Stufe 7 oder 8
   •   Familienzuschlag Stufe 2
   •   Beihilfe: 90 % für mich und die Kinder
   •   PKV-Beiträge laut Online-Rechner: unter 200 €/Monat (keine relevanten Vorerkrankungen)
   •   Besonderheit in Sachsen: Der Beihilfesatz bleibt konstant, auch wenn die Kinder später nicht mehr berücksichtigungsfähig sind.

Gegenüberstellung der Nettobezüge:

   •   Aktuell (TV-L E14, Stufe 4, Steuerklasse 3): ca. 4.000 € netto
   •   Nach Verbeamtung (wohl erstmal A13 Stufe 7, Steuerklasse 3): ca. 5.600 € netto
   •   Abzüglich PKV (200 €) → monatlicher Netto-Vorteil von ca. 1.400 €
   •   Auch nach Wegfall des Kinderzuschlags bliebe der Vorteil bei über 1.000 € netto/Monat.

Versorgung im Ruhestand:

Unter der Annahme einer maximalen Anrechnung der Vorbeschäftigung (5j für ö.D. + ggf. 3j fürs Studium) könnte ich noch auf eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von ca. 32 bis 35 Jahren kommen. Das würde einer Versorgung von 57,4 % bis 62,78 % der letzten Besoldung entsprechen.
Zusätzlich kämen noch die bislang erreichte gesetzliche Rente und VBL hinzu (wobei die Gesamtversorgung auf 71,75 % gedeckelt ist).

Ohne das konkret durchzurechnen dürfte das doch in jedem Fall besser sein als die derzeitige gesetzliche Rente + VBL.

Noch zu klären wäre für mich, ob nach der Probezeit ein Aufstieg in A14 auf meiner Stelle möglich ist und wie lange die Probezeit in meinem Fall dauern dürfte. Kann man sowas ggf. bereits im Rahmen des Verfahrens verhandeln? Wäre hier ggf. auch eine Zulage denkbar, da meine Stelle m.E. von einer A13 doch deutlich abweicht? Ein Wechsel der Stelle ist nicht vorgesehen.

Übersehe ich einen wichtigen Aspekt oder eine mögliche Einschränkung? Ansonsten ist das ja eine eindeutige Entscheidung (davon ausgehend, dass ich keinen Jobwechsel plane).
   
Ich danke euch im Voraus für eure Einschätzungen.

Viele Grüße

Gewerbler:
Wie schon öfter hier im Forum zu lesen ist, ist im (vergleichbar) höheren Dienst rein finanziell betrachtet die Entscheidung pro Verbeamtung eigentlich fast immer eindeutig - so auch in deinem Fall.

Daneben gibt es eben noch die Einstellungssache zum besonderen Dienst- und Treueverhältnis.

Wie sind die Arbeitszeiten in Sachsen? Gibt es da relevante Unterschiede zwischen TV-L und Beamten?

Was du genau anerkannt bekommst, ist immer schwierig zu sagen, aber in der Regel sind Zeiten im öD ab E13 vollkommen unproblematisch bei der Anerkennung für die Stufe und auch Probezeit. Die Mindestprobezeit ist häufig gesetzlich 6 Monate oder ein Jahr, manche Behörden verlangen aber so oder so 1 Jahr.

Zulagen wie im TV-L wären mir nicht bekannt, aber wenn die Stelle nach E14 bewertet ist, würde ich eigentlich auch von A14 ausgehen. Oft sind E13-Stellen schon nach A14 bewertet. Das ist aber immer so eine Sache, weil Tarif- und Beamtenrecht halt verschiedene Paar Schuhe sind.
Wenn du Glück hast, ist deine Stelle sogar A15 bewertet. Das sollte sich aber doch rausfinden lassen, oder? Es kann nur sein, dass du die Beförderung nach A15 nicht ohne weiteres bekommst, z.B. wird bei uns im Regelfall ein Einsatz auf zwei Verwaltungsebenen, darunter regelmäßig Ministerialerfahrung erwartet. Das heißt, du müsstest evtl. z.B. für 2 Jahre eine Abordnung mitmachen.

OptimistX:
Danke für die schnelle Antwort und die Bestätigung.

Mit dem Dienst- und Treueverhältnis gibts keine Probleme, auch nicht mit der Wochenarbeitszeit ;)

Die 12 Jahre im öD waren allesamt in E13 und E14, davon auch 22 Monate im Ministerium  :).

Ich glaube allerdings nicht, dass es für meine Stelle schon eine Bewertung gibt. Ist ein etwas spezieller Fall. Ich werde einfach mal freundlich nachfragen was da geplant ist.

Gewerbler:
Dann wird das ja evtl. auch später berücksichtigt, wer weiß. Ich drücke die Daumen!

Mit der Vorzeit hatte ich noch vergessen, dass vermutlich noch 3 Jahre für die Laufbahnbefähigung abgezogen werden müssten. Daher könnte es sein, dass du - abhängig von den Stufenlaufzeiten in Sachsen - "nur" in Stufe 6 landest.
Und richte dich sicherheitshalber mal drauf ein, vorläufig in Stufe 3 zu starten. Die Festsetzung hat bei mir (BW) dann noch ne Weile gedauert und wurde auch nochmal korrigiert. Aber es hat sich alles geklärt und wurde nachgezahlt. Wichtig ist, erstmal die Urkunde zu haben, damit die relevanten Zeiten loslaufen können - alles andere kann man dann ggf. im Nachhinein klären.

BEAliMenTER:
Verliert man in der VBL nicht seine Ansprüche wenn man verbeamtet wird?

Ich meine das war damals bei mir so oder irre ich mich?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version