Autor Thema: [SN] Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst  (Read 3314 times)

OptimistX

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Hallo zusammen,

das Thema wurde hier bereits diskutiert, aber ich würde gerne anhand meiner konkreten Situation eine erneute Einschätzung einholen. Mein Ziel ist es, sicherzustellen, dass ich alle relevanten Parameter richtig verstanden habe. Ich freue mich über eure Meinungen und Einschätzungen!

Ausgangslage:
   •   40 Jahre alt
   •   Aktuell angestellt nach TV-L E14, Stufe 4
   •   Insgesamt 12 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, ggf. Anerkennung weiterer 2 Jahre „förderlicher“ Vorbeschäftigung möglich (§ 26 Abs. 2 S. 1 SächsBG)
   •   Verheiratet, 2 Kinder (5 und 8 Jahre)

Es besteht nun die Möglichkeit, in ein Beamtenverhältnis überführt zu werden.

Einschätzung der finanziellen Situation nach Verbeamtung:

   •   Erwartete Einstufung: Erstmal A13, Stufe 7 oder 8
   •   Familienzuschlag Stufe 2
   •   Beihilfe: 90 % für mich und die Kinder
   •   PKV-Beiträge laut Online-Rechner: unter 200 €/Monat (keine relevanten Vorerkrankungen)
   •   Besonderheit in Sachsen: Der Beihilfesatz bleibt konstant, auch wenn die Kinder später nicht mehr berücksichtigungsfähig sind.

Gegenüberstellung der Nettobezüge:

   •   Aktuell (TV-L E14, Stufe 4, Steuerklasse 3): ca. 4.000 € netto
   •   Nach Verbeamtung (wohl erstmal A13 Stufe 7, Steuerklasse 3): ca. 5.600 € netto
   •   Abzüglich PKV (200 €) → monatlicher Netto-Vorteil von ca. 1.400 €
   •   Auch nach Wegfall des Kinderzuschlags bliebe der Vorteil bei über 1.000 € netto/Monat.

Versorgung im Ruhestand:

Unter der Annahme einer maximalen Anrechnung der Vorbeschäftigung (5j für ö.D. + ggf. 3j fürs Studium) könnte ich noch auf eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von ca. 32 bis 35 Jahren kommen. Das würde einer Versorgung von 57,4 % bis 62,78 % der letzten Besoldung entsprechen.
Zusätzlich kämen noch die bislang erreichte gesetzliche Rente und VBL hinzu (wobei die Gesamtversorgung auf 71,75 % gedeckelt ist).

Ohne das konkret durchzurechnen dürfte das doch in jedem Fall besser sein als die derzeitige gesetzliche Rente + VBL.

Noch zu klären wäre für mich, ob nach der Probezeit ein Aufstieg in A14 auf meiner Stelle möglich ist und wie lange die Probezeit in meinem Fall dauern dürfte. Kann man sowas ggf. bereits im Rahmen des Verfahrens verhandeln? Wäre hier ggf. auch eine Zulage denkbar, da meine Stelle m.E. von einer A13 doch deutlich abweicht? Ein Wechsel der Stelle ist nicht vorgesehen.

Übersehe ich einen wichtigen Aspekt oder eine mögliche Einschränkung? Ansonsten ist das ja eine eindeutige Entscheidung (davon ausgehend, dass ich keinen Jobwechsel plane).
   
Ich danke euch im Voraus für eure Einschätzungen.

Viele Grüße
« Last Edit: 01.04.2025 23:33 von Admin »

Gewerbler

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst [SN]
« Antwort #1 am: 25.03.2025 13:04 »
Wie schon öfter hier im Forum zu lesen ist, ist im (vergleichbar) höheren Dienst rein finanziell betrachtet die Entscheidung pro Verbeamtung eigentlich fast immer eindeutig - so auch in deinem Fall.

Daneben gibt es eben noch die Einstellungssache zum besonderen Dienst- und Treueverhältnis.

Wie sind die Arbeitszeiten in Sachsen? Gibt es da relevante Unterschiede zwischen TV-L und Beamten?

Was du genau anerkannt bekommst, ist immer schwierig zu sagen, aber in der Regel sind Zeiten im öD ab E13 vollkommen unproblematisch bei der Anerkennung für die Stufe und auch Probezeit. Die Mindestprobezeit ist häufig gesetzlich 6 Monate oder ein Jahr, manche Behörden verlangen aber so oder so 1 Jahr.

Zulagen wie im TV-L wären mir nicht bekannt, aber wenn die Stelle nach E14 bewertet ist, würde ich eigentlich auch von A14 ausgehen. Oft sind E13-Stellen schon nach A14 bewertet. Das ist aber immer so eine Sache, weil Tarif- und Beamtenrecht halt verschiedene Paar Schuhe sind.
Wenn du Glück hast, ist deine Stelle sogar A15 bewertet. Das sollte sich aber doch rausfinden lassen, oder? Es kann nur sein, dass du die Beförderung nach A15 nicht ohne weiteres bekommst, z.B. wird bei uns im Regelfall ein Einsatz auf zwei Verwaltungsebenen, darunter regelmäßig Ministerialerfahrung erwartet. Das heißt, du müsstest evtl. z.B. für 2 Jahre eine Abordnung mitmachen.

OptimistX

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst [SN]
« Antwort #2 am: 25.03.2025 13:49 »
Danke für die schnelle Antwort und die Bestätigung.

Mit dem Dienst- und Treueverhältnis gibts keine Probleme, auch nicht mit der Wochenarbeitszeit ;)

Die 12 Jahre im öD waren allesamt in E13 und E14, davon auch 22 Monate im Ministerium  :).

Ich glaube allerdings nicht, dass es für meine Stelle schon eine Bewertung gibt. Ist ein etwas spezieller Fall. Ich werde einfach mal freundlich nachfragen was da geplant ist.

Gewerbler

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst [SN]
« Antwort #3 am: 25.03.2025 14:29 »
Dann wird das ja evtl. auch später berücksichtigt, wer weiß. Ich drücke die Daumen!

Mit der Vorzeit hatte ich noch vergessen, dass vermutlich noch 3 Jahre für die Laufbahnbefähigung abgezogen werden müssten. Daher könnte es sein, dass du - abhängig von den Stufenlaufzeiten in Sachsen - "nur" in Stufe 6 landest.
Und richte dich sicherheitshalber mal drauf ein, vorläufig in Stufe 3 zu starten. Die Festsetzung hat bei mir (BW) dann noch ne Weile gedauert und wurde auch nochmal korrigiert. Aber es hat sich alles geklärt und wurde nachgezahlt. Wichtig ist, erstmal die Urkunde zu haben, damit die relevanten Zeiten loslaufen können - alles andere kann man dann ggf. im Nachhinein klären.

BEAliMenTER

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst [SN]
« Antwort #4 am: 27.03.2025 16:12 »
Verliert man in der VBL nicht seine Ansprüche wenn man verbeamtet wird?

Ich meine das war damals bei mir so oder irre ich mich?

OptimistX

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst [SN]
« Antwort #5 am: 27.03.2025 19:22 »
Danke für Deine Nachricht.

Nach meinem Verständnis bleibt der bislang erworbene Anspruch der VBL (ebenso wie der gesetzl. Rentenanspruch) bestehen.  vgl.

https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung.

Sollten gesetzl. Rente und VBL zusammen mit dem Ruhegehalt aber dazu führen, dass die Ruhebezüge 71,5% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge übersteigen (was wohl eher selten vorkommt und bei mir nicht zu erwarten ist) würden die Ruhebezüge entsprechend gekürzt.

bettelmusikant

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst [SN]
« Antwort #6 am: 28.03.2025 07:48 »
Angerechnet auf das Ruhegehalt werden aber nur die Ansprüche aus pflichtigen Beiträge, freiwillige Aufstockungen (VBL extra oÄ) gibt es dann noch "on top"

Rentenonkel

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst [SN]
« Antwort #7 am: 28.03.2025 07:52 »
Du schreibst, dass der Beihilfesatz konstant bleibt, auch wenn die Kinder aus der Beihilfeberechtigung rausfallen.

Gilt das nur für den aktiven Dienst oder auch nach der Versetzung in den Ruhestand? Andernfalls wären die Beiträge im Alter höher. Der Zuschuss zur privaten Versicherung von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung ist übrigens auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrages gedeckelt.

Ansonsten fallen mir noch ein paar Kleinigkeiten ein:

Der Einstieg in die gesetzliche Rente ist grundsätzlich erst mit dem 67. Lebensjahr möglich. Ein früherer Renteneinstieg wäre nur denkbar, wenn man die 35 Jahre erfüllt. Als Beamter erwirbt man erst einmal keine Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, eventuell können sich hier freiwillige Beiträge in der Rentenversicherung später als nützlich erweisen. Andernfalls kann es ein zeitliches Delta geben zwischen der Pensionierung und der Zahlung der gesetzlichen Rente, in der man ausschließlich von der Pension leben muss. Andersrum kann es sein, dass die Rente schon greift, obwohl man noch voll im Dienst ist. Bei der Rentenversicherung gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Daher kann man selbst dann eine Rente erhalten, wenn man als Beamter noch im aktiven Dienst ist. Solange man im aktiven Dienst ist kann es aber keine Anrechnung auf die Bezüge geben. Eine solche Anrechnungsvorschrift kennt das Gesetz nur bei Ruhegehalt.

Um einen Rentenanspruch bei Erwerbsminderung geltend machen zu können, muss man grundsätzlich in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge haben.

Wenn man das Pech haben sollte, nach kurzer Zeit als Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden zu müssen, kann es einem passieren, dass die Versorgung als Beamter überschaubar ist und die gesetzliche Rente und die VBL noch nicht greifen. Hier bietet es sich an, gerade in den Anfängen als "junger" Beamter eine zusätzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit abzuschließen, um die Familie für den Fall der Fälle abgesichert zu wissen.

BEAliMenTER

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst [SN]
« Antwort #8 am: 28.03.2025 08:40 »
Wegen der VBL. Ich lese das auf der Website der VBL:

"Nach der Verbeamtung wird Ihre Altersabsicherung künftig über die gesetzlich geregelte Beamtenversorgung sichergestellt. Der Arbeitgeber beendet daher Ihre Pflichtversicherung bei uns durch eine entsprechende Abmeldung."


Rentenonkel

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst [SN]
« Antwort #9 am: 28.03.2025 08:49 »
Wegen der VBL. Ich lese das auf der Website der VBL:

"Nach der Verbeamtung wird Ihre Altersabsicherung künftig über die gesetzlich geregelte Beamtenversorgung sichergestellt. Der Arbeitgeber beendet daher Ihre Pflichtversicherung bei uns durch eine entsprechende Abmeldung."

Das bedeutet lediglich, dass man als Beamter keine weiteren Beiträge mehr in die VBL einzahlt. Die vorherigen Beiträge sind jedoch unverfallbar, dass heißt, man bekommt dafür auch im Alter eine Versorgung. Ob und inwieweit diese dann jedoch auf die Beamtenversorgung angerechnet wird, wurde bereits oben erklärt und hängt im Wesentlichen davon ab, ob man die Gesamtversorgung überschreitet.

Dabei wird allerdings auch noch zwischen der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung unterschieden. Diesen Unterschied gibt es übrigens auch bei der Anrechnung der gesetzlichen Rente. Auch da werden freiwillige Beiträge, Boni aus einem Versorgungsausgleich und Zuschüsse zur privaten KV nicht angerechnet.

BEAliMenTER

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst [SN]
« Antwort #10 am: 28.03.2025 09:03 »
Danke RO für die Klarstellung.

Wenn Rente und Ruhegehalt zusammen kommen, wird es sehr oft aber vermutlich hinten runterfallen.

Hat jemand Erfahrungswerte? Wie sieht es bei den aktiven Ruheständlern hier im Forum aus?

Saggse

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst [SN]
« Antwort #11 am: 28.03.2025 11:11 »
Ich würde davon ausgehen, dass sich das rein finanziell in jedem Fall lohnt. Die Reproduktionszulage gibt es noch ein paar Jahre, die 90% Beihilfe sind dauerhaft. Bei den angerechneten Vordienstzeiten ist es ja dann im Endeffekt so, dass die Zeit quasi "doppelt" zählt - einmal durch gezahlte Rentenbeiträge und einmal für die spätere Pension.

Die Probezeit beträgt mindestens ein Jahr. Angesichtes der Vordienstzeiten sollte es auch nicht wesentlich länger dauern. In vergleichbar gelagerten Fällen, die mir bekannt sind, waren es grob anderthalb Jahre. Die Entscheidung hierüber liegt allerdings allein beim Dienstherrn. Dass man hier im Vorfeld etwas "aushandeln" kann, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Eine plötzliche, schwere Erkrankung dürfte das einzige relevante, nicht selbst zu vertretende Risiko sein, welches zur Nicht-Bewährung führen könnte.

Klein kleiner Hinweis noch: Wenn deine Frau mal Kinderkrankengeld beziehen könnte (oder einige andere Lohnersatzleistungen), wäre es vermutlich sinnvoll, wenn sie in Steuerklasse 3 geht, da einige dieser Leistungen auf dem Netto basieren. Du als Beamter bekommst kein Kinderkrankengeld, sondern wirst stattdessen ganz normal weiter alimentiert, weswegen ein niedrigeres Netto hier keinen Verlust bedeutet. Der mögliche finanzielle Vorteil ist freilich überschaubar.

HochlebederVorgang

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Antw:Lohnt sich Verbeamtung mit 40 im höheren Dienst [SN]
« Antwort #12 am: 28.03.2025 11:48 »
Komm bloß nicht auf den Gedanken, dich irgendwann wieder entlassen zu lassen. Du kommst höchstwahrscheinlich nicht mehr aus der PKV raus, hast aufgrund der späten Verbeamtung keine nennenwerten Rückstellungen. Die bekloppte Beihilferegelung mit 10 % Selbstversicherung tut dann ihr Übriges.

Das wird dann richtig teuer im Alter. Eigentlich ist das wie ein finanzieller Knast, wenn man erstmal dabei ist und feststellt, doch lieber etwas anderes machen zu wollen.