Hallo zusammen,
das Thema wurde hier bereits diskutiert, aber ich würde gerne anhand meiner konkreten Situation eine erneute Einschätzung einholen. Mein Ziel ist es, sicherzustellen, dass ich alle relevanten Parameter richtig verstanden habe. Ich freue mich über eure Meinungen und Einschätzungen!
Ausgangslage:
• 40 Jahre alt
• Aktuell angestellt nach TV-L E14, Stufe 4
• Insgesamt 12 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, ggf. Anerkennung weiterer 2 Jahre „förderlicher“ Vorbeschäftigung möglich (§ 26 Abs. 2 S. 1 SächsBG)
• Verheiratet, 2 Kinder (5 und 8 Jahre)
Es besteht nun die Möglichkeit, in ein Beamtenverhältnis überführt zu werden.
Einschätzung der finanziellen Situation nach Verbeamtung:
• Erwartete Einstufung: Erstmal A13, Stufe 7 oder 8
• Familienzuschlag Stufe 2
• Beihilfe: 90 % für mich und die Kinder
• PKV-Beiträge laut Online-Rechner: unter 200 €/Monat (keine relevanten Vorerkrankungen)
• Besonderheit in Sachsen: Der Beihilfesatz bleibt konstant, auch wenn die Kinder später nicht mehr berücksichtigungsfähig sind.
Gegenüberstellung der Nettobezüge:
• Aktuell (TV-L E14, Stufe 4, Steuerklasse 3): ca. 4.000 € netto
• Nach Verbeamtung (wohl erstmal A13 Stufe 7, Steuerklasse 3): ca. 5.600 € netto
• Abzüglich PKV (200 €) → monatlicher Netto-Vorteil von ca. 1.400 €
• Auch nach Wegfall des Kinderzuschlags bliebe der Vorteil bei über 1.000 € netto/Monat.
Versorgung im Ruhestand:
Unter der Annahme einer maximalen Anrechnung der Vorbeschäftigung (5j für ö.D. + ggf. 3j fürs Studium) könnte ich noch auf eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von ca. 32 bis 35 Jahren kommen. Das würde einer Versorgung von 57,4 % bis 62,78 % der letzten Besoldung entsprechen.
Zusätzlich kämen noch die bislang erreichte gesetzliche Rente und VBL hinzu (wobei die Gesamtversorgung auf 71,75 % gedeckelt ist).
Ohne das konkret durchzurechnen dürfte das doch in jedem Fall besser sein als die derzeitige gesetzliche Rente + VBL.
Noch zu klären wäre für mich, ob nach der Probezeit ein Aufstieg in A14 auf meiner Stelle möglich ist und wie lange die Probezeit in meinem Fall dauern dürfte. Kann man sowas ggf. bereits im Rahmen des Verfahrens verhandeln? Wäre hier ggf. auch eine Zulage denkbar, da meine Stelle m.E. von einer A13 doch deutlich abweicht? Ein Wechsel der Stelle ist nicht vorgesehen.
Übersehe ich einen wichtigen Aspekt oder eine mögliche Einschränkung? Ansonsten ist das ja eine eindeutige Entscheidung (davon ausgehend, dass ich keinen Jobwechsel plane).
Ich danke euch im Voraus für eure Einschätzungen.
Viele Grüße