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Überstundenauszahlung anordnen

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Organisator:

--- Zitat von: Personal2025 am 26.03.2025 10:18 ---Ich verstehe euch richtig, dass der Arbeitgeber entscheiden kann ob die Stunden ausgezahlt werden oder in Freizeit abgegolten werden?

--- End quote ---

Nein, das richtet sich nach §§7ff TVöD

Schokokeks:

--- Zitat von: Personal2025 am 25.03.2025 14:42 ---
... wir haben einen Mitarbeiter der seine wöchentliche Arbeitszeit reduzieren will.
... wollen aber das eventuell entstehende Überstunden immer ausgezahlt werden.
...


--- End quote ---

Eure Sorge ist demnach, dass der AN zwar seine Stunden reduziert, aber weiter "voll" arbeitet und dann die Mehrarbeit zu zusätzlichem Urlaub/Freizeit führt?

Dann einfach der Reduzierung widersprechen oder den Aufbau des Mehrarbeitskontos entsprechend anpassen, dass maximal "x" Stunden aufgebaut werden können und regelmäßig auf das Maximum kappen

MoinMoin:
Es entstehen Überstunden nur durch angeordnete Mehrarbeit und auch nur dann wenn sie über die wöchentliche Sollarbeitszeit der VZ Kraft hinaus geht und nicht in der Folgewoche ausgeglichen wird.
D.h. wenn die TZ Kraft freiwillig jede Woche weiter als VZ Kraft unterwegs ist, dann muss es ein Gleitzeitregelung geben, die das auf und abbauen und auszahlen regelt.
Ansonsten ist die über der Sollzeit geleistete Arbeit eher reines Privatvergnügen und es kann nichts ausgezahlt werden.

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