Es entstehen Überstunden nur durch angeordnete Mehrarbeit und auch nur dann wenn sie über die wöchentliche Sollarbeitszeit der VZ Kraft hinaus geht und nicht in der Folgewoche ausgeglichen wird.
D.h. wenn die TZ Kraft freiwillig jede Woche weiter als VZ Kraft unterwegs ist, dann muss es ein Gleitzeitregelung geben, die das auf und abbauen und auszahlen regelt.
Ansonsten ist die über der Sollzeit geleistete Arbeit eher reines Privatvergnügen und es kann nichts ausgezahlt werden.