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Krank ohne Krankenschein

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Organisator:

--- Zitat von: Nachfragenhilft am 26.03.2025 10:04 ---Durch die Blume wurde mitgeteilt dass die Amtsleitung nicht möchte das Krank ohne Krankenschein in Anspruch genommen wird.
Deswegen die Frage ob er einen Krankenschein verlangen kann wenn bpsw. in 2 Monaten wieder Krank ohne Krankenschein in Anspruch genommen wird.

--- End quote ---

Dann bedankt man sich bei der Amtsleitung freundlich für den Hinweis und macht ... nichts. Schließlich gibt es eine für alle gleichermaßen geltende DV. Wünschen kann sich die Amtsleitung viel.

Die Anordnung der Krankschreibungspflicht erfolgt durch den Personalbereich und dieser wäre auch Ansprechpartner für Beschwerden.

Nachfragenhilft:
Natürlich sind alle geschilderten Fälle rein fiktiv,hm.
Die Amtsleitung kommt nicht aus dem ö.D. und möchte auch nicht dass die nicht so beliebten Angestellten das nutzen was ihnen zusteht.

Komischerweise bei den Angestellten die regelmäßig Türen zu hauen, der Amtsleitung Ansagen drücken und gegen alles eine Meinung haben, die dürfen alles machen. Sonst hat er mit denen ja größere Konflikte als noch mit jungen Angestellten.

Maggus:
Mal wieder ein "fiktiver" Sandkastenfall "Eimerchen und Schäufelchen" ...

Der Arbeitgeber kann ggü. dem Beschäftigten anordnen, dass er zukünftig ab dem 1. Krankheitstag eine Krankmeldung vorzulegen hat. Arbeitgeber = i.d.R. die Personalabteilung und nicht der einzelne Vorgesetzte.
Die Anordnung gilt solange, bis sie vom Arbeitgeber zurückgenommen wird.

Ansonsten ist es nur ein (liebevoller) Hinweis auf die Möglichkeit.

Nachfragenhilft:
Ab wann wäre denn eine solche Anordnung verhältnismäßig...,
wenn die Regularien vom AN soweit eingehalten werden?

Schokokeks:

--- Zitat von: Nachfragenhilft am 26.03.2025 10:47 ---Ab wann wäre denn eine solche Anordnung verhältnismäßig

--- End quote ---

Durchaus ab dem 1. Tag der AU 👍

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