Versetzung funktioniert nur innerhalb des selben AGs.
Also nein.
Abordnung wäre es wenn es zu einem anderen AG geht, dass ist aber stets nur befristet.
Also auch nein.
Übernahme der Stufen und der Stufenrestlaufzeiten bei einem nahtlosen Wechseln von einem TVx zu einem TVy geht, wenn der neue AG es will. TV-L §16.2a