Autor Thema: Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??  (Read 1696 times)

NoStoel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Hallo zusammen,

folgende komplizierte Situation: Mein Vorgesetzter hat vor ca. 2 Jahren einen Antrag auf Neubewertungen unserer Sachbearbeiter Stellen (EG 11) gestellt. Das Ergebnis der Prüfung war die Höhergruppierung auf EG 12. Es wurden für die Wahrung der Ansprüche nicht von jedem MA individuell Anträge geschrieben, sondern, da es sich um Neubewertung der grundsätzlichen Funktion handelt, ein Antrag für die Dienststelle. Nun stellt sich bei mir folgende Situation dar:

Antrag auf Neubewertung war im Mai 2023. Damals war ich in der Stufe 11 - 4.
Im Januar 2024 bin ich regulär in die 11 - 5 aufgestiegen.
Im März 2025 wurde nun auf Höhergruppierung entschieden.

Die Personalabteilung vertritt nun die Auffassung, dass ab Antragsdatum rückwirkend die Höhergruppierung wirksam wird. Bedeutet für mich: Höhergruppierung aus meiner damaligen 11-4 in die 12 - 3. Im Vergleich zu meiner noch 11 - 5 sind das ca 600€ Butto weniger. Dazu kommt, dass ich ja seit Stufenaufstieg in die 11 - 5, der bei Höhergruppierung zum damaligen Zeitpunkt nicht stattgefunden hätte, mehr Gehalt bekommen habe als mir zusteht, sodass sogar noch eine Gehaltsrückzahlung der letzten 6 Monate anfallen würde.

Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

Ich danke für die Hilfe!

LG

Nora

Schinkensandwich

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 83
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #1 am: 02.04.2025 14:40 »
Ja, die Höhergruppierung erfolgt m.E. zurecht mit dem Antrag auf Neubewertung. Üblicherweise kenne ich das eher umgekehrt, dass das Datum viel weiter hinten angesetzt wird (zum Nachteil der Beschäftigten). Bei Dir ist zugegebenermaßen die Konstellation ungünstig. Aber Du hättest Dich ja nicht beschwert, wenn Du schon 2023 nach E12 höhergruppiert worden wärst, jetzt ist nur einiges an Zeit ins Land gegangen.

Rein interessehalber: In welchem Bereich arbeitest Du eigentlich?  Denn ich kenne keine (richtig bewerteten) Sachbearbeiter-Stellen mit E12 in der Verwaltung. Das ist die Spitzenposition der vergl. 3. QE, bei der es eigentlich niemanden geben kann, der über einem steht (was bei einer Sachbearbeiterstelle vom Begriff her zwangsläufig i.d.R. nicht der Fall ist). Wurde die Stelle extern bewertet?

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #2 am: 02.04.2025 14:48 »
Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

Das kommt darauf an. Wenn sich deine übertragenen Aufgaben geändert haben und dein Vorgesetzter zu diesem Zeitpunkt die Eingruppierung hat überprüfen lassen und die geänderten Aufgaben zu einer höheren Eingruppierung führten, dann ist dies so korrekt.

Wenn jedoch sich die übertragenen Aufgaben nicht geändert haben, wäre dies keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur der ursprünglichen Eingruppierung, die dann ab Tag 1 der Aufgabenübertragung erfolgt.

Ganz grundsätzlich ist es gut möglich, dass es durch eine Höhergruppierung und dem damit verbundenen Neubeginn der Stufenlaufzeit zu einem Einkommensverlust kommt. Dies kann vermieden werden, indem der Übertragung der höherwertigen eingruppierungsrelevanten Tätigkeiten durch den Mitarbeiter widersprochen wird.

NoStoel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #3 am: 02.04.2025 15:16 »

Rein interessehalber: In welchem Bereich arbeitest Du eigentlich?  Denn ich kenne keine (richtig bewerteten) Sachbearbeiter-Stellen mit E12 in der Verwaltung. Das ist die Spitzenposition der vergl. 3. QE, bei der es eigentlich niemanden geben kann, der über einem steht (was bei einer Sachbearbeiterstelle vom Begriff her zwangsläufig i.d.R. nicht der Fall ist). Wurde die Stelle extern bewertet?

Arbeite in der Wissenschaft im TV-L, habe "Sachbearbeiter" als Platzhalter genutzt, wissenschaftlicher Mitarbeiter wäre ggfs. passender. Möchte hier aber keine Details verkünden ;-).

NoStoel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #4 am: 02.04.2025 15:21 »
Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

Wenn jedoch sich die übertragenen Aufgaben nicht geändert haben, wäre dies keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur der ursprünglichen Eingruppierung, die dann ab Tag 1 der Aufgabenübertragung erfolgt.


Die Konstellation ist folgende: Die grundlegende Eingruppierung meiner Tätigkeit (und die aller anderen, die meinen Job hier machen) wurde geprüft als EG 12 eingestuft. Ich persönlich habe keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen bekommen, sondern es haben sich die Anteile unserer Tätigkeiten und die dahinterliegende Wertigkeit (durch Einstellungskriterien, interne und externe Ausbildung etc.) geändert, nicht aber unsere Aufgaben an sich. Ich bin leider die einzige Person in unserer Abteilung, die durch die zeitliche Abfolge und meinen Stufenaufstieg jetzt im Nachteil ist...

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #5 am: 02.04.2025 15:30 »
Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

Wenn jedoch sich die übertragenen Aufgaben nicht geändert haben, wäre dies keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur der ursprünglichen Eingruppierung, die dann ab Tag 1 der Aufgabenübertragung erfolgt.


Die Konstellation ist folgende: Die grundlegende Eingruppierung meiner Tätigkeit (und die aller anderen, die meinen Job hier machen) wurde geprüft als EG 12 eingestuft. Ich persönlich habe keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen bekommen, sondern es haben sich die Anteile unserer Tätigkeiten und die dahinterliegende Wertigkeit (durch Einstellungskriterien, interne und externe Ausbildung etc.) geändert, nicht aber unsere Aufgaben an sich. Ich bin leider die einzige Person in unserer Abteilung, die durch die zeitliche Abfolge und meinen Stufenaufstieg jetzt im Nachteil ist...

Was bedeutet "Anteile und Wertigkeiten" konkret?

Wenn sich z.B. der zeitliche Anteil eines Arbeitsvorgangs ändert und dadurch die Tätigkeiten insgesamt höher eingruppiert sind, wäre dies auch ein Fall einer Änderung der übertragenen Aufgaben.

NoStoel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #6 am: 02.04.2025 15:34 »
Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

Wenn jedoch sich die übertragenen Aufgaben nicht geändert haben, wäre dies keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur der ursprünglichen Eingruppierung, die dann ab Tag 1 der Aufgabenübertragung erfolgt.


Die Konstellation ist folgende: Die grundlegende Eingruppierung meiner Tätigkeit (und die aller anderen, die meinen Job hier machen) wurde geprüft als EG 12 eingestuft. Ich persönlich habe keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen bekommen, sondern es haben sich die Anteile unserer Tätigkeiten und die dahinterliegende Wertigkeit (durch Einstellungskriterien, interne und externe Ausbildung etc.) geändert, nicht aber unsere Aufgaben an sich. Ich bin leider die einzige Person in unserer Abteilung, die durch die zeitliche Abfolge und meinen Stufenaufstieg jetzt im Nachteil ist...

Was bedeutet "Anteile und Wertigkeiten" konkret?

Wenn sich z.B. der zeitliche Anteil eines Arbeitsvorgangs ändert und dadurch die Tätigkeiten insgesamt höher eingruppiert sind, wäre dies auch ein Fall einer Änderung der übertragenen Aufgaben.

Die Anteile spielen tatsächlich keine Rolle. Beide Anteile (alte Stellenbeschreibung und neue Stellenbeschreibung) der Entgeltgruppen-bestimmenden Tätigkeit liegen über 50%. Die Wertigkeit unserer Tätigkeit generell wurde als EG12-Wertig anerkannt. So die Aussage unserer Referatsleitung.. Bin aber auch kein Experte i.S. Entgeltordnung..

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #7 am: 02.04.2025 15:58 »
Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

Wenn jedoch sich die übertragenen Aufgaben nicht geändert haben, wäre dies keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur der ursprünglichen Eingruppierung, die dann ab Tag 1 der Aufgabenübertragung erfolgt.


Die Konstellation ist folgende: Die grundlegende Eingruppierung meiner Tätigkeit (und die aller anderen, die meinen Job hier machen) wurde geprüft als EG 12 eingestuft. Ich persönlich habe keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen bekommen, sondern es haben sich die Anteile unserer Tätigkeiten und die dahinterliegende Wertigkeit (durch Einstellungskriterien, interne und externe Ausbildung etc.) geändert, nicht aber unsere Aufgaben an sich. Ich bin leider die einzige Person in unserer Abteilung, die durch die zeitliche Abfolge und meinen Stufenaufstieg jetzt im Nachteil ist...

Was bedeutet "Anteile und Wertigkeiten" konkret?

Wenn sich z.B. der zeitliche Anteil eines Arbeitsvorgangs ändert und dadurch die Tätigkeiten insgesamt höher eingruppiert sind, wäre dies auch ein Fall einer Änderung der übertragenen Aufgaben.

Die Anteile spielen tatsächlich keine Rolle. Beide Anteile (alte Stellenbeschreibung und neue Stellenbeschreibung) der Entgeltgruppen-bestimmenden Tätigkeit liegen über 50%. Die Wertigkeit unserer Tätigkeit generell wurde als EG12-Wertig anerkannt. So die Aussage unserer Referatsleitung.. Bin aber auch kein Experte i.S. Entgeltordnung..

Moment. Also gab es doch eine neue Stellenbeschreibung und somit neue übertragene Tätigkeiten?

NoStoel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #8 am: 02.04.2025 16:15 »
Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.

Wenn jedoch sich die übertragenen Aufgaben nicht geändert haben, wäre dies keine Höhergruppierung sondern eine Korrektur der ursprünglichen Eingruppierung, die dann ab Tag 1 der Aufgabenübertragung erfolgt.


Die Konstellation ist folgende: Die grundlegende Eingruppierung meiner Tätigkeit (und die aller anderen, die meinen Job hier machen) wurde geprüft als EG 12 eingestuft. Ich persönlich habe keine höherwertigen Tätigkeiten übertragen bekommen, sondern es haben sich die Anteile unserer Tätigkeiten und die dahinterliegende Wertigkeit (durch Einstellungskriterien, interne und externe Ausbildung etc.) geändert, nicht aber unsere Aufgaben an sich. Ich bin leider die einzige Person in unserer Abteilung, die durch die zeitliche Abfolge und meinen Stufenaufstieg jetzt im Nachteil ist...

Was bedeutet "Anteile und Wertigkeiten" konkret?

Wenn sich z.B. der zeitliche Anteil eines Arbeitsvorgangs ändert und dadurch die Tätigkeiten insgesamt höher eingruppiert sind, wäre dies auch ein Fall einer Änderung der übertragenen Aufgaben.

Die Anteile spielen tatsächlich keine Rolle. Beide Anteile (alte Stellenbeschreibung und neue Stellenbeschreibung) der Entgeltgruppen-bestimmenden Tätigkeit liegen über 50%. Die Wertigkeit unserer Tätigkeit generell wurde als EG12-Wertig anerkannt. So die Aussage unserer Referatsleitung.. Bin aber auch kein Experte i.S. Entgeltordnung..

Moment. Also gab es doch eine neue Stellenbeschreibung und somit neue übertragene Tätigkeiten?

Es gibt eine neue Stellenbeschreibung, die auch seit Antragsdatum (rückwirkend) gültig ist. Rein anhand der Fakten in der Stellenbeschreibung kann die Höhergruppierung aber nicht begründet worden sein, da immer von Wertigkeit der Tätigkeit gesprochen wurde. Und Anpassung an den Stand in anderen Bereichen. Wie gesagt, war bei der Bewertung (leider) nicht dabei

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #9 am: 02.04.2025 16:31 »
Es gibt eine neue Stellenbeschreibung, die auch seit Antragsdatum (rückwirkend) gültig ist. Rein anhand der Fakten in der Stellenbeschreibung kann die Höhergruppierung aber nicht begründet worden sein, da immer von Wertigkeit der Tätigkeit gesprochen wurde. Und Anpassung an den Stand in anderen Bereichen. Wie gesagt, war bei der Bewertung (leider) nicht dabei

Mir ist leider nicht ganz klar, was sich genau bei der neuen Stellenbeschreibung geändert hat. Von daher kann ich mangels konkreter Informationen auch nicht wirklich weiterhelfen.

Wenn du dir sicher bist, dass die neuen Stellenbeschreibung keine eingruppierungsrelevanten Änderungen beinhaltet, würde ich dann gegenüber deinem Arbeitgeber auf dem Standpunkt stehen, dass die ursprüngliche Eingruppierung korrigiert wurde und die Umsetzung ab Tag 1 fordern.

NoStoel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #10 am: 02.04.2025 16:45 »
Es gibt eine neue Stellenbeschreibung, die auch seit Antragsdatum (rückwirkend) gültig ist. Rein anhand der Fakten in der Stellenbeschreibung kann die Höhergruppierung aber nicht begründet worden sein, da immer von Wertigkeit der Tätigkeit gesprochen wurde. Und Anpassung an den Stand in anderen Bereichen. Wie gesagt, war bei der Bewertung (leider) nicht dabei

Mir ist leider nicht ganz klar, was sich genau bei der neuen Stellenbeschreibung geändert hat. Von daher kann ich mangels konkreter Informationen auch nicht wirklich weiterhelfen.

Wenn du dir sicher bist, dass die neuen Stellenbeschreibung keine eingruppierungsrelevanten Änderungen beinhaltet, würde ich dann gegenüber deinem Arbeitgeber auf dem Standpunkt stehen, dass die ursprüngliche Eingruppierung korrigiert wurde und die Umsetzung ab Tag 1 fordern.

Fakt ist, es gibt eine neue Stellenbeschreibung mit neuen prozentualen Anteilen der Tätigkeiten, anhand der die Bewertung EG12 entstanden ist. Man muss dazusagen, dass die Stellenbeschreibung erst im Rahmen der Neubewertung der Funktion entstanden ist.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,431
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #11 am: 02.04.2025 20:23 »
Ja, die Höhergruppierung erfolgt m.E. zurecht mit dem Antrag auf Neubewertung.
Bullshit
Die HG erfolgt mit Änderung der Tätigkeiten oder der EGO

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,431
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #12 am: 02.04.2025 20:26 »
Kann das so richtig sein?? Ich bin etwas schockiert, dass bei einer Höhergruppierung so eine Konstellation möglich sein kann.
Ohne Bewertung deiner individuelle Situation.
Ja, das kann tariflich korrekt sein, wenn man einer unpassenden Höhergruppierung zustimmt.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Gehaltsrückzahlung durch Höhergruppierung??
« Antwort #13 am: 03.04.2025 08:03 »
Es gibt eine neue Stellenbeschreibung, die auch seit Antragsdatum (rückwirkend) gültig ist. Rein anhand der Fakten in der Stellenbeschreibung kann die Höhergruppierung aber nicht begründet worden sein, da immer von Wertigkeit der Tätigkeit gesprochen wurde. Und Anpassung an den Stand in anderen Bereichen. Wie gesagt, war bei der Bewertung (leider) nicht dabei

Mir ist leider nicht ganz klar, was sich genau bei der neuen Stellenbeschreibung geändert hat. Von daher kann ich mangels konkreter Informationen auch nicht wirklich weiterhelfen.

Wenn du dir sicher bist, dass die neuen Stellenbeschreibung keine eingruppierungsrelevanten Änderungen beinhaltet, würde ich dann gegenüber deinem Arbeitgeber auf dem Standpunkt stehen, dass die ursprüngliche Eingruppierung korrigiert wurde und die Umsetzung ab Tag 1 fordern.

Fakt ist, es gibt eine neue Stellenbeschreibung mit neuen prozentualen Anteilen der Tätigkeiten, anhand der die Bewertung EG12 entstanden ist. Man muss dazusagen, dass die Stellenbeschreibung erst im Rahmen der Neubewertung der Funktion entstanden ist.

Dann ist es auch gut möglich, dass die neue Stellenbeschreibung zu einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung geführt hat. Ohne Details kann da keiner Genaueres sagen.