Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung IT-leiter
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.03.2025 13:22 ---Sowas wird in der Regel als AT Vertrag realisiert und zwar angelehnt an die entsprechende Besoldung (B2 würde ich hier tippen)
--- End quote ---
Im Bundesbereich habe ich derartiges häufig als Referatsleitung (unterste Leitungsebene) erlebt wobei die Eingruppierung dann analog zu den anderen Referatsleitungen erfolgt.
Rowhin:
Ich kenne für die Beschreibung an sich alles zwischen E12 und E15 und AT, je nach Größe und Organisation.
In der Größe würde ich auch wahrscheinlich auch auf AT gehen.
Fragmon:
--- Zitat von: itguy1234 am 26.03.2025 12:31 ---Hallo in die Runde,
gibt es Erfahrungen oder Richtwerte wie ein Leiter eines IT-Teams eingruppiert werden sollte/kann/muss? E15 ist klar - das hat man ja schon, wenn man wenige E13 oder E14 unter sich hat. Aber was, wenn das Team über 40 Personen groß ist?
Vielen Dank im Voraus
--- End quote ---
In welcher IT Servicezentrum braucht man denn so viele Mitarbeiter/innen welche nach wissenschaftlicher Methodik arbeiten?
Eine AT Beschäftigung halte ich anhand der geringen Informationen hier für nicht gegeben. Mit E15 (Maß der Verantwortung) ist die größe der Unterstellungsverhältnisse ordentlich abgebildet.
itguy1234:
--- Zitat von: Fragmon am 27.03.2025 08:13 ---
In welcher IT Servicezentrum braucht man denn so viele Mitarbeiter/innen welche nach wissenschaftlicher Methodik arbeiten?
Eine AT Beschäftigung halte ich anhand der geringen Informationen hier für nicht gegeben. Mit E15 (Maß der Verantwortung) ist die größe der Unterstellungsverhältnisse ordentlich abgebildet.
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Es sind wenige Mitarbeitende aus historischen Gründen als wiss. MA angestellt. Grundsätzlich sind wir aber nicht wissenschaftlich tätig sondern gehören zum Verwaltungsbereich. Wir stellen aber nicht nur IT-Services für die eigene Hochschule bereit, sondern auch im größerem Umfang für andere Einrichtungen als Dienstleistung.
Fragmon:
--- Zitat von: itguy1234 am 27.03.2025 08:24 ---
--- Zitat von: Fragmon am 27.03.2025 08:13 ---
In welcher IT Servicezentrum braucht man denn so viele Mitarbeiter/innen welche nach wissenschaftlicher Methodik arbeiten?
Eine AT Beschäftigung halte ich anhand der geringen Informationen hier für nicht gegeben. Mit E15 (Maß der Verantwortung) ist die größe der Unterstellungsverhältnisse ordentlich abgebildet.
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Es sind wenige Mitarbeitende aus historischen Gründen als wiss. MA angestellt. Grundsätzlich sind wir aber nicht wissenschaftlich tätig sondern gehören zum Verwaltungsbereich. Wir stellen aber nicht nur IT-Services für die eigene Hochschule bereit, sondern auch im größerem Umfang für andere Einrichtungen als Dienstleistung.
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Nein es geht mir nicht um Forschung, sondern um die Anforderung der Eingruppierung E13 und aufwärts:
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit
Insbesondere im Servicebereich fällt es mir da schwer Tätigkeiten zu finden, die einen akademischen Zuschnitt aufweisen. Das mag in strategischen IT Einheiten der Fall sein, aber nicht im IT Service.
Definition entsprechende Tätigkeit: dass die auszuübende Tätigkeit ein umfangreiches, systematisch geordnetes und souverän beherrschtes Wissen und Können im gesamten Bereich erfordert und von wissenschaftlichen Arbeitsmethoden gestützt wird.
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