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Künftige Hochgruppierung

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allhit:
Bei uns wurde eine neue Stelle ausgeschrieben, in der genau meine Tätigkeiten – jedoch für eine andere Software – aufgeführt sind. Diese Tätigkeiten entsprechen jedoch genau denen, die ich aktuell übernommen habe. Die neue Stelle wurde mit EG11 bewertet. Kann ich diese Stellenausschreibung als Grundlage für eine Höhergruppierung von EG10 auf EG11 verwenden?

Danke und frohe Ostern!🐣

MoinMoin:

--- Zitat von: allhit am 20.04.2025 15:01 ---Bei uns wurde eine neue Stelle ausgeschrieben, in der genau meine Tätigkeiten – jedoch für eine andere Software – aufgeführt sind. Diese Tätigkeiten entsprechen jedoch genau denen, die ich aktuell übernommen habe. Die neue Stelle wurde mit EG11 bewertet. Kann ich diese Stellenausschreibung als Grundlage für eine Höhergruppierung von EG10 auf EG11 verwenden?

Danke und frohe Ostern!🐣

--- End quote ---

Du kannst diese Stellenausschreibung und die damit verbundene (geänderte?) Rechtsmeinung deines AGs bzgl. der Eingruppierung ähnlicher Tätigkeiten zum Anlass nehmen, dass dir zustehende Entgelt einzufordern, sofern der AG sich bzgl. deiner aktuellen auszuübenden Tätigkeiten irrt.

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