Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
tägliche Arbeitszeit / Kappung
stefanb81:
Vielen Dank! Das sehe ich auch so. Wir tragen einheitliche, vorgeschriebene Arbeitssachen, haben zentrale Umleideräume und nur 1 Zeiterfassungsterminal. Im konkreten Fall (JVA) gehen Gefangene 14:45 Uhr in die Hafthäuser. Dieser Arbeiterablauf ist per DV geregelt. Bei Unregelmäßigkeiten im Arbeiterablauf verlängert sich die Zeit natürlich nach hinten. Einige Mitarbeiter müssen danach Maschinen ausschalten und Kontrollgänge gehen. Diese sind nie vor 15:07 Uhr am Terminal. Gerechnet auf 30 Jahre kommt da ne ganze Menge zusammen. Ich würde entweder den Ablauf vorziehen (14:30 Uhr) oder die Kappung nach hinten setzten (15:15 Uhr). Aber ich habe nichts zu melden...
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