Einzig und allein bei der Reduzierung der Wochenarbeitsstunden von 41h auf 40h muss das Kindergeld direkt bezogen werden! (...bei Kindern bis zum 12. LJ)
Ich werde natürlich jetzt nicht meine Behörde nennen, aber es ist eine Bundesbehörde die im Bereich der IT tätig ist.
Die Verringerung meiner Arbeitszeit auf 40 Stunden war dagegen total unauffälig. Antrag ausgefüllt, gleichen Bescheid der Familienkasse beigefügt und durch war das Ganze. Ich glaube ja wirklich, dass zumindestens meine Personaler, dass durcheinander geworfen haben.