Hust, hust...Zum 1.7. erst. Am 30.6. müsstest du, sofern du nicht krank, Freizeitausgleich oder Urlaub hast, noch mal ran.
Echt als Arbeitnehmer hat man auch so eine Kündigungsfrist. Ich dachte Arbeitnehmer immer 4Woche außer in Probezeit 2Wochen. Das Arbeitgeber bei mehreren Jahren Beschäftigung steigernde 2, 3, 4, 6 Monate Kündigungsfrist hat war klar.
Die Frist gilt für beide Seiten.Und... § 622 Abs. 4 BGB legitimiert die tarifliche Schlechterstellung des Arbeitnehmers gegenüber der gesetzlichen Regelung.
Zitat von: ACDSee am 31.03.2025 14:45Die Frist gilt für beide Seiten.Und... § 622 Abs. 4 BGB legitimiert die tarifliche Schlechterstellung des Arbeitnehmers gegenüber der gesetzlichen Regelung.Im Zweifel mit einer Frist von vier Wochen kündigen und abwarten, was passiert.Nachdem die meisten Arbeitsverträge Standardverträge ohne Individualabsprachen sind, sind diese im Zweifel nichts anderes als AGB und diese sind mit genau jener Frist zu kündigen.
Für die Kündigung zählt nur die Zeit im Arbeitsverhältnis, also ohne Ausbildung.