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Stufenlaufzeit nach vorübergehender höherwertiger Tätigkeit

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VFA West:
Es reicht auch 1 Tag "Unterbrechung", es muss kein ganzer Monat sein.

Wichtig: Die hier genannte "Ausgleichszulage" bis zum Erreichen der nächsten Stufe kenne ich nur aus dem Bereich TVöD-Bund, nicht TVöD-VKA.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: VFA West am 30.03.2025 23:44 ---Es reicht auch 1 Tag "Unterbrechung", es muss kein ganzer Monat sein.

Wichtig: Die hier genannte "Ausgleichszulage" bis zum Erreichen der nächsten Stufe kenne ich nur aus dem Bereich TVöD-Bund, nicht TVöD-VKA.

--- End quote ---


sie gilt auch im Bereich der VKA.

VFA West:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 31.03.2025 11:27 ---
--- Zitat von: VFA West am 30.03.2025 23:44 ---Es reicht auch 1 Tag "Unterbrechung", es muss kein ganzer Monat sein.

Wichtig: Die hier genannte "Ausgleichszulage" bis zum Erreichen der nächsten Stufe kenne ich nur aus dem Bereich TVöD-Bund, nicht TVöD-VKA.

--- End quote ---


sie gilt auch im Bereich der VKA.

--- End quote ---

Oh, ist das neu?

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