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[Allg] Beförderung in der Abordnung

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Tirkules:
Hallo zusammen,

ich werde vermutlich meinen kommunalen Arbeitgeber zum 01.07.2025 zu einer Bundesbehörde verlassen.
Nächsten Monat habe ich einen Termin bekommen, an dem mir meine Beförderungsurkunde mit Wirkung zum Ende August 2025 ausgehändigt werden soll bei meinem jetztigen Arbeitgeber.

Mein neuer Dienstherr würde mich zuerst für drei Monate abordnen mit dem Ziel der Versetzung.
Ich wäre also zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Beförderung abgeordnet.
Ist es denn möglich vorher jetzt noch quasi die Beförderung mitzunehmen?

Danke für Eure Hilfe!

Beste Grüße :)

Casa:

--- Zitat ---Ist es denn möglich vorher jetzt noch quasi die Beförderung mitzunehmen?
--- End quote ---

Wann du befördert wirst entscheidet dein Dienstherr.

Thomber:

--- Zitat von: Casa am 28.03.2025 13:12 ---
--- Zitat ---Ist es denn möglich vorher jetzt noch quasi die Beförderung mitzunehmen?
--- End quote ---

Wann du befördert wirst entscheidet dein Dienstherr.

--- End quote ---

und der Dienstherr bleibt während der Abordnungszeit unverändert, also der bisherige.

2strong:
Die Beförderung durch Deinen kommunalen Dienstherrn während Deiner Abordnung zum Bund ist grundsätzlich kein Problem. Dennoch solltest Du diese geplante Beförderung mit der neuen Dienststelle abstimmen. Denn am Ende der Abordnung wird eine Versetzung nur erfolgen können, wenn bei der Bundesbehörde eine entsprechende höherwertige Planstelle auch frei ist die Behörde in diesem höheren Amt auch tatsächlich extern einstellt. Solange es hier um ein erstes Beförderungsamt geht, wird beides vermutlich kein großes Thema werden, aber bei höheren Beförderungsämtern kann es durchaus Schwierigkeiten geben.

Tirkules:
Super, vielen Dank für die Antwort!
Und ja es geht hier nur um die erste Beförderung :)

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