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Kann man im Rahmen einer 3-monatigen Abordnung befördert werden?

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3 (75%)
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1 (25%)

Stimmen insgesamt: 4

Autor Thema: [Allg] Beförderung in der Abordnung  (Read 2835 times)

Tirkules

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[Allg] Beförderung in der Abordnung
« am: 28.03.2025 12:04 »
Hallo zusammen,

ich werde vermutlich meinen kommunalen Arbeitgeber zum 01.07.2025 zu einer Bundesbehörde verlassen.
Nächsten Monat habe ich einen Termin bekommen, an dem mir meine Beförderungsurkunde mit Wirkung zum Ende August 2025 ausgehändigt werden soll bei meinem jetztigen Arbeitgeber.

Mein neuer Dienstherr würde mich zuerst für drei Monate abordnen mit dem Ziel der Versetzung.
Ich wäre also zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Beförderung abgeordnet.
Ist es denn möglich vorher jetzt noch quasi die Beförderung mitzunehmen?

Danke für Eure Hilfe!

Beste Grüße :)
« Last Edit: 01.04.2025 23:33 von Admin »

Casa

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Antw:Beförderung in der Abordnung
« Antwort #1 am: 28.03.2025 13:12 »
Zitat
Ist es denn möglich vorher jetzt noch quasi die Beförderung mitzunehmen?

Wann du befördert wirst entscheidet dein Dienstherr.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Thomber

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Antw:Beförderung in der Abordnung
« Antwort #2 am: 28.03.2025 13:29 »
Zitat
Ist es denn möglich vorher jetzt noch quasi die Beförderung mitzunehmen?

Wann du befördert wirst entscheidet dein Dienstherr.

und der Dienstherr bleibt während der Abordnungszeit unverändert, also der bisherige.

2strong

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Antw:Beförderung in der Abordnung
« Antwort #3 am: 28.03.2025 14:03 »
Die Beförderung durch Deinen kommunalen Dienstherrn während Deiner Abordnung zum Bund ist grundsätzlich kein Problem. Dennoch solltest Du diese geplante Beförderung mit der neuen Dienststelle abstimmen. Denn am Ende der Abordnung wird eine Versetzung nur erfolgen können, wenn bei der Bundesbehörde eine entsprechende höherwertige Planstelle auch frei ist die Behörde in diesem höheren Amt auch tatsächlich extern einstellt. Solange es hier um ein erstes Beförderungsamt geht, wird beides vermutlich kein großes Thema werden, aber bei höheren Beförderungsämtern kann es durchaus Schwierigkeiten geben.

Tirkules

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Antw:Beförderung in der Abordnung
« Antwort #4 am: 31.03.2025 07:10 »
Super, vielen Dank für die Antwort!
Und ja es geht hier nur um die erste Beförderung :)

Tirkules

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Antw:[Allg] Beförderung in der Abordnung
« Antwort #5 am: 23.04.2025 11:44 »
Jetzt weigert sich mein aktueller Dienstherr mich zu befördern, weil ich abgeordnet werde.
Die Zeit der Abordnung gehöre ich aber noch zu meinem aktuellen Dienstherrn und fallen daher auch was Beförderung angeht noch zu diesem. Ich erfülle auch alle Voraussetzungen wie zB dass ich auf einer Planstelle sitze, die entsprechend hoch besoldet ist; erfülle die laufbahnrechtlichen Beförderungswartezeiten und habe eine entsprechende Beurteilung.
Alle anderen hier werden auch befördert, wieso ich dann nicht?

Hat da jemand eine rechtliche Einschätzung zu?

Thomber

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Antw:[Allg] Beförderung in der Abordnung
« Antwort #6 am: 23.04.2025 11:59 »
Zitat
wieso ich dann nicht?
weil du gehst! 


nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung.

FGL

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Antw:[Allg] Beförderung in der Abordnung
« Antwort #7 am: 23.04.2025 12:00 »
Alle anderen hier werden auch befördert, wieso ich dann nicht?
Meine Glaskugel ist gerade in der Reinigung. Diese Frage kann Dir also nur Dein Dienstherr beantworten.

Hat da jemand eine rechtliche Einschätzung zu?
Abgesehen von sehr begrenzten Ausnahmefällen hat ein Beamter keinen Anspruch auf eine Beförderung.

Tirkules

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Antw:[Allg] Beförderung in der Abordnung
« Antwort #8 am: 23.04.2025 12:03 »
Widerspricht das nicht dem Gleichheitsgrundsatz?
Wenn insgesamt die wirtschaftliche Lage schlecht wäre und alle nicht befördert werden, wäre das nachvollziehbar.
Aber so werde ich benachteiligt, nur weil ich abgeordnet werde.
Dennoch gehöre ich dienstrechtlich zu meinem Dienstherrn nach § 14 Abs. 4 BeamtStG in Rahmen der Abordnung.

Schmitti

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Antw:[Allg] Beförderung in der Abordnung
« Antwort #9 am: 23.04.2025 12:41 »
Widerspricht das nicht dem Gleichheitsgrundsatz?
Nein.

2strong

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Antw:[Allg] Beförderung in der Abordnung
« Antwort #10 am: 23.04.2025 12:42 »
Nimm unbedingt Einsicht in den Auswahlvermerk, dem die Beförderungen zugrunde liegen. Ggf. kannst Du diesen auch über den Personalrat einsehen, um Deine Personalverwaltung gar nicht erst wuschig zu machen. Und dann sag hier mal Bescheid, was in diesem Auswahlvermerk drin steht. Seid Ihr bei der Kommune zuletzt mal beurteilt worden oder erfolgt die Beförderung als "Regelbeförderung" ohne vorherige Beurteilung?

Am Ende sehe ich die realistische Chance, dass Du, wenn schon keine Beförderung, zumindest einen hohen Schadenersatz zugesprochen bekommst. Habe das seinerzeit selbst erfolgreich durchexerziert.

Schmitti

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Antw:[Allg] Beförderung in der Abordnung
« Antwort #11 am: 23.04.2025 12:44 »
Und der Schadensersatz tröstet dann vielleicht ein bisschen, wenn die Bundesbehörde nach der Abordnung doch keine Versetzung mehr will. Oder haben die sich zur Übernahme im Beförderungsamt schon entsprechend geäußert?

Thomber

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Antw:[Allg] Beförderung in der Abordnung
« Antwort #12 am: 23.04.2025 13:16 »
Meine Erfahrung (!):

Du gewinnst eine Stellenausschreibung und bekommst hinterher die Stelle NICHT!    Nicht, weil man sie anders besetzt hat, sondern, weil   ach egal.....DU bekommst sie halt nicht.
Und dann?    Zwei Anwälte haben gelacht und die Vertretung abgelehnt, weil Beamte eben faktisch nicht die gleichen Rechte, wie Arbeitsnehmer haben. Selbst, wenn man die Stellenzusage schriftlich bekommen würde, sind die juristischen Aussichten keineswegs eindeutig positiv!