Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
erneute Stellenausschreibung ohne Absage oder Einladung
tarifier:
Ich habe mich auf eine Stelle beworben, für die ich mich als geeignet einschätze, da ich die Tätigkeit ein Jahr bei einem anderen AG ausgeführt habe. 2 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Stelle neu ausgeschrieben, obwohl ich weder eine Einladung noch eine Absage erhalten habe. Bei dem nun beworbenen Arbeitgeber habe ich bereits vor rund 2 Jahren für einen längeren Zeitraum gearbeitet, hatte jedoch keine Entwicklungsmöglichkeit erhalten. Wie soll ich die erneute Stellenausschreibung werten? Lohnt sich eine erneute Bewerbung? Was kann ich tun?
Tagelöhner:
Wurde der Ausschreibungstext verändert bzw. wurden die Anforderungen angepasst?
Einfach nochmal bewerben, der Aufwand ist doch zu vernachlässigen. Es ist allerdings nicht unwahrscheinlich, dass man dich nicht mehr haben will. Aber am einfachsten findet man das nur durch eine neue Bewerbung raus.
Du könntest auch einfach mal dort nachfragen, und dich dumm stellen ob deine Bewerbung auf die erste Ausschreibung eingegangen ist und bis wann du mit einer Rückmeldung rechnen kannst. Die Reaktion darauf dürfte dann eventuell einiges verraten.
VFA West:
Es kann auch sein, dass deine Bewerbung zwar berücksichtigt wird, es aber insgesamt zu wenige gab, weshalb man nun nochmals ausschreibt.
Ich würde dort fragen, ob du dich nochmals bewerben musst oder deine Bewerbung sowieso schon berücksichtigt wird.
tarifier:
Erfahrungsgemäß war es bisher so, dass auch bei nur einem/r Bewerber/in, die als geeignet erschienen, die Stelle auch vergeben wurde.
Ja der Ausschreibungstext wurde geringfügig hinsichtlich der gewünschten Erfahrung angepasst, Inhalt ist jedoch der gleiche. Zuvor "jeweils eine mind. 3jährige Berufserfahrung im XY-wesen" jetzt: "nachgewiesene Berufserfahrung - vorzugsweise im Umfang von mind. 3 Jahren im XY-wesen"
Die stelle war davor bereits 2X "offensichtlich" erfolglos mit dem gleichen Text ausgeschrieben. Nun jedoch, meine ich, aufgrund "meiner" Bewerbung angepasst.
Kann das im Sinne der Ungleichbehandlung angegriffen werden?
Tagelöhner:
Also wurde der Passus aufgeweicht und du hättest formal die mindestens 3-jährige Berufserfahrung erfüllt? Dann gehe mal schwer davon aus, dass man dich auf der Dienststelle nicht wieder sehen will und deswegen den Bewerberkreis ganz bewusst öffnet, um sich später weniger angreifbar zu machen, weil es eventuell einen Wunschkandidat gibt, der aber die strengere formale Voraussetzung nicht erfüllt hat, aber anderweitig super gepasst hätte.
Ein guter Anwalt kann hier womöglich etwas tun, die Frage ist aber, ob es dann selbst im Falle einer unwahrscheinlichen aber erfolgreichen Durchsetzung, dass Du die Stelle bekommst, überhaupt Sinn ergibt, dass du dort arbeiten willst. Dir wird man nämlich das Leben zur Hölle machen. Mobbing/Bossing und Intrigen sind im ÖD ja keine Seltenheit.
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