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Probleme mit Urlaub von Voll- auf Teilzeit
UNameIT:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 02.04.2025 14:45 ---
--- Zitat von: BAT am 01.04.2025 19:05 ---Mmmh, ich halte das für Unfug.
--- End quote ---
Ich bin kein Teilzeit-Experte, aber ist es nicht so, dass man z.B. bei einer Reduzierung auf 50% während der Teilzeit-Phase nur 15 statt 30 Urlaubstage pro Jahr bekommt, aber im Gegenzug für jeden freien Tag auch nur einen halben Urlaubstag nehmen muss (so dass man als Ergebnis ebenfalls auf 30 freie Tage im Jahr kommt)?
Somit müsste man also für jeden Urlaubstag, den man aus der Vollzeit-Phase mit in die Teilzeit-Phase nimmt, zwei Tage in der Teilzeit-Phase frei nehmen können, oder? Das wäre in meinen Augen auch logisch, schließlich wurde der entsprechende Urlaubsanspruch ja auch in der Vollzeit-Phase (mit "doppeltem" Gehalt) erarbeitet.
Wenn es jetzt jedoch darüber hinaus zusätzlich auch noch einen Eurobetrag als Zuschlag für diese Tage gibt, erscheint es auch mir in der Tat ein wenig unlogisch. Aber hey, ich bin der Letzte, der sich über eine arbeitnehmerfreundliche Regelung beschwert.. :)
--- End quote ---
Nicht ganz.
Der Urlaub berechnet sich so, das man insgesamt 6Wochen Urlaub hat. D.h. bei 5-Tage Woche 30Tage. Da ist es auch egal, wieviel Stunden man pro Tag arbeitet ,ob 8 oder 5. Dies rechnet sich auch bei 4-Tage Woche , 3- TageWoche so. D.h. bei 4 Tagen 24Tage Urlaub. Bei 3 Tagen 18 usw.Es zählt nur die Anzahl der Tage, nicht die Wochenstunden.
BVerfGBeliever:
Danke für die Klarstellung.
Aber das ändert nichts an meinem Argument. Wenn ich z.B. auf Teilzeit mit einer Drei-Tage-Woche wechsele, dann reichen drei Urlaubstage, die ich aus meiner Vollzeit-Phase mitgenommen habe, für eine ganze freie Woche, oder?
MoinMoin:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 02.04.2025 14:56 ---Danke für die Klarstellung.
Aber das ändert nichts an meinem Argument. Wenn ich z.B. auf Teilzeit mit einer Drei-Tage-Woche wechsele, dann reichen drei Urlaubstage, die ich aus meiner Vollzeit-Phase mitgenommen habe, für eine ganze freie Woche, oder?
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Jain, aber bei Beamten ist das ganze nochmals anders geregelt.
Die müssen nämlich die in Vollzeit erarbeiteten Tage nehmen, da diese ansonsten "die überschüssigen" dann beim TZ Wechsel verfallen, so dass man nur noch soviel Urlaubstage hat, dass man auf 6 Wochen kommt.
BVerfGBeliever:
Deine Antwort hat nichts mit meinem Argument zu tun.
1.) Wenn ein Angestellter von Vollzeit auf Teilzeit wechselt, bekommt er nach meinem Verständnis für seine mitgenommenen Urlaubstage mehr freie Tage als unter Vollzeit-Bedingungen (z.B. fünf freie Tage für drei mitgenommene Urlaubstage, falls er auf eine Drei-Tage-Woche gewechselt hat).
2.) Wenn er darüber hinaus zusätzlich noch eine Geldzahlung für die mitgenommenen Tage erhält, wird er aus meiner Sicht definitiv bevorteilt, womit ich aber wie erwähnt kein Problem habe.
MoinMoin:
Hast du die Erläuterungen vom verlinktem Text gelesen?
Es geht um die Entgeltfortzahlung.
Wenn ich für mich einen 8h Tag als Urlaub erworben habe, dann bekomme ich auch einen 8h bezahlt, wenn ich Urlaub mache, auch wenn ich nur noch 4 h zu diesem Zeitpunkt arbeite.
und ebenso
Egal ob ich eine 5 oder 3 Tage Woche habe.
Da kommt es nicht auf die Anzahl der Urlaubwochen, die ich frei habe an, sondern es kommt auf die korrekte Lohnfortzahlung des freien Arbeitstages an.
(und der ist bei einer TZ Kraft die 8h arbeitet genauso hoch wie bei einer VZ Kraft die 8h arbeitet, denn der Stunden/Tageslohn ist der selbe)
Das andere ist halt die Frage: Wieviel Urlaubsanspruch in Tagen erwerbe ich (weil man salopp gesagt nur für 6 Wochen Urlaub einen Urlaub erwirtschaftet). Aber der vorher erwirtschaftete Urlaubsanspruch in 8h Tagen verfällt halt nicht, obwohl ich weniger Tage pro Woche arbeite.
Damit gibt es also Monetär keine Bevorteilung oder Benachteiligung
Jetzt verständlicher ? (obwohl mir persönlich da auch immer der Kopp schwirrt)
Gilt aber alles nur für Angestellte. Denn (darum mein Hinweis) die Beamten sind da angearschter, dass sie in der Tat beim Wechsel es glatt ziehen müssen oder Verluste haben.
Sorry, das ich das erwähnte, obwohl es nichts mit deinem Argument zu tun hat, ich denke halt global und für alle und Teile meine Erfahrungen.
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