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Inanspruchnahme Gleitzeitausgleich

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Umlauf:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2025 11:12 ---Korrekt, wie soll man darüber urteilen wie man sich wehren kann, wenn man die Regeln nicht kennt.

Bei uns sind Gleittage vom VG zu genehmigen, inkl. Vertretung und wenn es nö sagt, dann ist das so.

Gleitzeit die zur Funktionszeit genommen wird, in Absprache mit den Kollegen, die die Telefone übernehmen, da hat der VG nix zu melden.

Überspitzgesagt: Wenn ich für 10 Minuten mich anmelde (Homeoffice oder physikalisch im Amt), dann ist der VG raus und bekommt das nicht direkt mit.

Allerdings müssen wir in unseren Kalender natürlich geplante Abwesenheiten eintragen und wenn andererseits jemand uns ein Termin einträgt, weil nichts eingetragen ist, dann können wir es nicht einfach ignorieren.

Also alles eine Frage der Absprachen. Und wenn in diesem Fall der SGL eine Ansage macht, weil Dinge nicht in seinem Sinne erledigt sind, dann sollte man darüber reden.

--- End quote ---

10 Minuten gelten bei euch als Arbeitstag?
Dafür bräuchte es bei uns 2 Stunden.

MoinMoin:

--- Zitat von: Umlauf am 01.04.2025 12:26 ---10 Minuten gelten bei euch als Arbeitstag?
Dafür bräuchte es bei uns 2 Stunden.

--- End quote ---
Theoretisch würde auch 1 Min reichen, damit das System nicht anschlägt und sagt, es würde eine Buchung fehlen und man wäre unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben. Ist halt im Kern eine Regelungslücke,
wenn man so will.
Man macht halt dann über 7h Minus.

Das heißt also bei euch, dass wenn ihr weniger als 2h an einem Tag arbeiten wollt, dass ihr dafür eine Genehmigung vom VG braucht?

Umlauf:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2025 13:17 ---
--- Zitat von: Umlauf am 01.04.2025 12:26 ---10 Minuten gelten bei euch als Arbeitstag?
Dafür bräuchte es bei uns 2 Stunden.

--- End quote ---
Theoretisch würde auch 1 Min reichen, damit das System nicht anschlägt und sagt, es würde eine Buchung fehlen und man wäre unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben. Ist halt im Kern eine Regelungslücke,
wenn man so will.
Man macht halt dann über 7h Minus.

Das heißt also bei euch, dass wenn ihr weniger als 2h an einem Tag arbeiten wollt, dass ihr dafür eine Genehmigung vom VG braucht?

--- End quote ---

Das nicht. Unter 2 Stunden wird der Tag automatisch auf das Kontingent von 24 möglichen Gleitzeittagen im Jahr angerechnet.

Also eher ein theoretisches Problem.

Bescheid geben wäre trotzdem ganz nett.

MoinMoin:

--- Zitat von: Umlauf am 01.04.2025 13:52 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2025 13:17 ---
--- Zitat von: Umlauf am 01.04.2025 12:26 ---10 Minuten gelten bei euch als Arbeitstag?
Dafür bräuchte es bei uns 2 Stunden.

--- End quote ---
Theoretisch würde auch 1 Min reichen, damit das System nicht anschlägt und sagt, es würde eine Buchung fehlen und man wäre unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben. Ist halt im Kern eine Regelungslücke,
wenn man so will.
Man macht halt dann über 7h Minus.

Das heißt also bei euch, dass wenn ihr weniger als 2h an einem Tag arbeiten wollt, dass ihr dafür eine Genehmigung vom VG braucht?

--- End quote ---

Das nicht. Unter 2 Stunden wird der Tag automatisch auf das Kontingent von 24 möglichen Gleitzeittagen im Jahr angerechnet.

Also eher ein theoretisches Problem.

Bescheid geben wäre trotzdem ganz nett.

--- End quote ---
Ok, bei uns gibt es keine Beschränkung der möglichen Gleitzeittage, daher fällt diese Fragestellung weg.
Aber das ist ein schönes Beispiel dafür, wie unterschiedlich die Detail-Regelungen sind, da sie immer individuell vom PR mit dem Ag ausgehandelt werden.

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