Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Frage Zulage E9a -> E10

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Adrian26475:

--- Zitat von: Rowhin am 31.03.2025 21:17 ---Dann wahrscheinlich nach §14 TV-L:


--- Zitat ---(1) Wird Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, und wurde diese Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt, erhalten sie für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit.

(2) Durch landesbezirklichen Tarifvertrag kann für bestimmte Tätigkeiten festgelegt werden, dass die Voraussetzung für die Zahlung einer persönlichen Zulage bereits erfüllt ist, wenn die vorübergehend übertragene Tätigkeit mindestens drei Arbeitstage angedauert hat. Die Beschäftigten müssen dann ab dem ersten Tag der Vertretung in Anspruch genommen worden sein.

(3) Die persönliche Zulage bemisst sich für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9a bis 14 aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Betrag, der sich für die/den Beschäftigte/n bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Absatz 4 Satz 1 bis 3 ergeben hätte. Für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, beträgt die Zulage 4,5 v.H. des individuellen Tabellenentgelts der/des Beschäftigten; bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit über mehr als eine Entgeltgruppe gilt Satz 1 entsprechend.
--- End quote ---

Das würde dann meines Wissens nach heißen, dass deine. Normale Stufenlaufzeit weiter läuft und du mit der dann "offiziellen" bzw permanenten Höhergruppierung normal umgestuft wirst.

Zu dem Zeitpunkt könntest du das dann hier ausrechnen (Credit an @E15TVL): https://hg-tvl.bplaced.net/

--- End quote ---

Besten Dank hierfür!

MoinMoin:

--- Zitat von: Adrian26475 am 31.03.2025 21:21 ---Vermutlich ja. Wie sähe das bei den Stufen aus von der 9a Stufe 4 zur E 10 ? Und wie sieht es mit der Stufenlaufzeit in der 9a während der 5 -jährige "Probe" aus, bei einer dann ggf. erfolgenden Höhergruppierung aus E9a Stufe 5 (die ich dann erreicht hätte - der Stufenaufstieg müsste dann ja trotz der Zulage erfolgen, oder?)?

--- End quote ---
Stufen deiner  "alten" EG laufen weiter, bei Stufenanstieg dort, muss auch die Zulage neu betrachtet werden.

Adrian26475:
Perfekt, vielen Dank auch hierfür. Das beantwortet den zweiten Teil meiner Frage.

Herzlichen Gruß!

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