Autor Thema: [Allg] Konsequenzen für TVL/Besoldung Schlichtervorschlag/Tarifabschluss TVÖD  (Read 8084 times)

Zauberberg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 208
Hallo in die Runde,

nachdem ich mir den Vorschlag der Schlichtungskommission angesehen habe, befürchte ich, dass die Kluft zwischen TVÖD und TVL bzw. unserer Besoldung noch größer wird.
Herr Lühr hat mit den Verhandlern der Arbeitnehmerseite aus meiner Sicht eine tolles Ergebnis erzielt.
Die prozentuale Anhebung halte ich für angmessen und habe ich in der Höhe erwartet.
ABER ich befürchte, dass sich die Ergebnisse, wie höhere Sonderzahlung, mehr Urlaub und erhöhte Arbeitszeit, in der Ländern nicht umsetzen lassen.
Wer glaubrt daran, dass die Sonderzahlung erhöht bzw. in den höhreren Besoldungsstufen eingeführt wird ?
Wer glaubt daran das die Länder es zulassen, dass die Arbeitszeit auf 42 Stunden erhöht wird, wo gerade z.B. die Polizei einen Berg an Überstunden vor sich herschiebt oder soll die Zahl dadurch reduziert werden ?
Wer glaubt daran, dass es ab 2027 eine Urlaubstag mehr gibt ?
Gerade meinem Bundesland (HB), woher Herr Lühr bekanntlich kommt, wird es schwer haben einen solchen Abschluss zu tragen und ich befürchte, Leidttragende werden die Beamten sein, denn alles was den Angestellten, neben den Prozenten, zugestanden wird, werden die Beamten nicht bekommen.
Ein Übertrag 1:1 von Angestellte auf Beamte wird es nicht geben.
Was meint Ihr ?
« Last Edit: 01.04.2025 23:33 von Admin »

Knarfe1000

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 710
Ich habe auch Zweifel, dass der Schlichterspruch, sofern er denn überhaupt von beiden Seiten angenommen wird, wirklich 1 : 1 auch für Beamte (v.a. Landesbeamte) kommt. Also neben den % auch Erhöhung der JSZ usw.

Aber für ausgeschlossen halte ich es auch nicht.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,570
...da der Abschluß TVöD nur mittelbar etwas mit der Besoldungserhöhung für Bundesbeamte zu tun hat und rein gar nichts mit der Besoldung der Landesbeamten, erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Frage, da die Tarifverhandlungen TV-L erst im nächsten jahr dran sind und dann eine mittelbare Verbindung zu den Besoldungen der Landesbeamten entsteht...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Zauberberg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 208
Natürlich entsteht nur eine mittelbaren Verbindung zu der Besoldung der Landesbeamten, aber es ist immer ein Indikator gewesen, was im TVL zu erwarten ist und daraus ergibt sich dann die Besoldung der Landesbeamten.

Meine Frage ist nur, ob neben einer Annährung der prozentualen Höhe des Abschlusses erwartet wird, dass wir evtl. von den "Randabschlüssen", welche ich dieses Mal für durchaus erwähnenswert halte, es evtl. welche bis zur späteren Übertragung des TVL Abschlusses auf dier Landesbeamten im nächsten Jahr "durchhalten". Ich fände z.B. eine (höhere) Sonderzuwendung schon nett.

Also von rein gar nichts würde ich so rein gar nicht sprechen. 8)


Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Bitte mal ne URL mit den Infos einstellen. Das hilft dabei nachzuvollziehen, was du schreibst.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,053
Aus den Kreisen des BMI ist zu hören, dass der Tarifabschluss gar nicht auf die Bundesbeamten übertragen werden soll. Da rechnet man ohnehin damit, dass man durch das noch zu beschließende Gesetz zur amtsangemessenen Besoldung spürbare Nachzahlungen und Erhöhungen zahlen muss und deswegen will man die Bundesbeamten von der Tarifübernahme aussparen.

Das ist übrigens kein Aprilscherz.

Wenn das Schule macht, dürfte es für die Beamten der Länder auch düster aussehen.

Matze1986

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 303

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 614
Wurde die JSZ nicht in vielen Ländern bereits vor Jahren in die monatliche Besoldung aufgenommen?

Als den Landesangestellten die JSZ gekürzt wurde, wurde bei uns Beamten nicht gekürzt.
Ich denke unsere Verhandlungen, dieses oder Anfang nächstes Jahr, werden wie schon bei den letzten, das ziemlich gleiche Ergebnis wie das der TVÖD Verhandlungen haben.

Aber dann wird es halt keine inhaltsgleiche Übertragung geben…müssen die Politiker dann halt gerade den Kollegen im eD erklären.
Dürfen tun sie es…wir haben ja auch schon ne höhere Arbeitszeit.

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,545
Das bundeseinheitlich geregelte Sonderzahlungsrecht ist 2003 - also noch vor der Föderalismusreform I, durch die 2006 die Länder die konkurrenzlose Gesetzgebungskompetenz u.a. für die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten auf ihrem jeweiligen Landesgebiet erhalten haben - aufgehoben und für landesrechtliche Sonderzahlungsregelungen geöffnet worden. Zweck war in beiden Fällen die Entlastung der Landeshaushalte. Entsprechend finden wir heute in den 16 Rechtskreisen der Länder eine je eigene Sonderzahlungsregelung vor. Einige haben eine in allen Besoldungsgruppen einheitliche Regelung vollzogen, andere haben eine soziale Staffelung mit unterschiedlichen Sonderzahlungshöhen in unterschiedlichen Besoldungsgruppen geregelt. In einem Rechtskreis ist die Sonderzahlung im Grundgehalt integriert, in anderen ist das nicht der Fall. Wer es genauer wissen will, findet hier einen schlüssigen Überblick:

https://www.staatklar.org/artikel/jahressonderzahlung-im-oeffentlichen-dienst-wer-bekommt-was.html

Die in den 16 Rechtskreisen unterschiedlichen Regelungen dürften es unwahrscheinlich machen, dass, sofern die Höhe der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L in der nächsten Tarifeinigung mit der TdL verändert werden würde, hier eine einheitliche Übertragung auf die Landesbeamten erfolgte. Derzeit beträgt die jährliche Sonderzahlung für die Entgeltgruppen 1-4 87,43%, für die Entgeltgruppen 5-8 88,14%, 74,35% für die Entgeltgruppen 9a-11 74,35%, für die Entgeltgruppen 12-13 46,47% und für die Entgeltgruppen 14-15 32,53% des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts. Sie liegt damit insbesondere in den Entgeltgruppen bis E 11 i.d.R. deutlich höher als die den Landesbeamten in den jeweiligen Rechtskreisen gewährte Jahressonderzahlung.

Auch wegen dieser komplexen Gemengelage habe ich vor ein paar Tagen das zur Sonderzahlung geschrieben, was ich geschrieben habe.

Satoshi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Hast du einen Link zu dem, was du verfasst hast?

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,545
... ab den 23.03. ging es mit Blick auf die derzeitgen Tarifverhandlungen im Bund auch um ggf. vorhandene Zusammenhänge mit den alsbald anstehenden in den Ländern. Es waren m.E. mehrere Beiträge:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122470.1005.html

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,882
Und was ist denn das Maß für eine Vollzeitstelle? Die maximal möglichen 42 Stunden? In Bezug auf Renten und Pensionansprüche im Fall einer Übertragung auf Beamte ist dass auch nicht unwesentlich.

Ich glaube auch, das der Schlichterspruch negativ für die Arbeitnehmer ist. In der aktuellen Lage sind aber die Gewerkschaften nicht in einer guten Verhandlungsposition,  weil gefühlt alle - auch die in der PW - Abstriche machen müssen.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,186
...da der Abschluß TVöD nur mittelbar etwas mit der Besoldungserhöhung für Bundesbeamte zu tun hat und rein gar nichts mit der Besoldung der Landesbeamten, erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Frage, da die Tarifverhandlungen TV-L erst im nächsten jahr dran sind und dann eine mittelbare Verbindung zu den Besoldungen der Landesbeamten entsteht...

Endet die Laufzeit nicht am 31.10.2025?

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 614
...da der Abschluß TVöD nur mittelbar etwas mit der Besoldungserhöhung für Bundesbeamte zu tun hat und rein gar nichts mit der Besoldung der Landesbeamten, erübrigt sich eine Beantwortung der gestellten Frage, da die Tarifverhandlungen TV-L erst im nächsten jahr dran sind und dann eine mittelbare Verbindung zu den Besoldungen der Landesbeamten entsteht...

Endet die Laufzeit nicht am 31.10.2025?

Ja…wundert mich bissle, dass die Termine für die Verhandlungen noch nicht terminiert sind. Kann gut sein, dass sie noch vor Weihnachten beendet werden.
Ich denke, es wird in etwa das gleiche Ergebnis sein wie der Schlichterspruch jetzt.