Du wirst ja einen Vertrag haben, in dem ggf. eine EG steht, mit Verweis auf die Tarifautomatik.
Entsprechend hast du einen Anspruch auf Beschäftigung in der vertraglich vereinbarten EG, oder zumindest Tätigkeit.
Kannst ja auch wieder in Reih und Glied zurück, halt in S13, wenn das im Vertrag steht. Ansonsten wäre zu prüfen, ob mit Eröffnung der neuen KiTa direkt mehr als 70 Kinder in der neuen Einrichtung sind. Der SuE sieht ja auch eine Automatik vor, dass bei einer Durchschnittsbelegung von X Kindern sich die Eingruppierung automatisch ändert. Bei Unterschreitung der Durchschnittsbelegung (von bspw. 70 Kindern), würdest du nach (ich meine) 3 Jahren wieder automatisch zurückgruppiert.
Ich sehe keinen Grund, warum die Stelle ausgeschrieben werden müsste. Inbesondere auch in Hinblick auf die Konsequenz, wenn ein Externer eingestellt werden würde. Dann müsste dir gekündigt werden? Auf welcher Grundlage? Wegfall des Jobs? Den gibt es ja offensichtlich noch...
kannst die Fragen ja mal an den Personalrat und Personalabteilung stellen.
Was steht denn konkret in deinem Vertrag?