Autor Thema: Inanspruchnahme Gleitzeitausgleich  (Read 1410 times)

AbbyLockhard

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Inanspruchnahme Gleitzeitausgleich
« am: 31.03.2025 09:02 »
Hallo liebe alle,

eine Kollegin von mir wollte einen Gleittag nehmen und hat von unserer Sachgebietsleitung ein Nein bekommen. Mit der Begründung, sie könne ihr Postfach aufräumen. Überstunden sind tatsächlich vorhanden. Inwiefern darf eine Sachgebietsleitung drüber entscheiden? Wie kann meine Kollegin mit der Situation am besten umgehen? Den Weg zum PR hat die Kollegin noch nicht genommen. Danke für eure antworten.

Tagelöhner

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Antw:Inanspruchnahme Gleitzeitausgleich
« Antwort #1 am: 31.03.2025 10:56 »
Normalerweise hat jeder rational denkende Arbeitgeber ein Interesse daran, dass angefallene Gleitzeitstunden zeitnah abgebaut werden. Hier liegt daher sehr wahrscheinlich etwas im Arbeitsverhältnis im argen, z.B. ein Konflikt zum Vorgesetzten, der jetzt etwas bossing betreibt oder die Kollegin hat tatsächlich Baustellen in ihrem Arbeitsbereich, die mal dringend geschlossen werden sollten. Das ist von außen aufgrund der einseitigen Sachverhaltsschilderung nicht bewertbar.

Die Freigabe von Gleittagen liegt jedenfalls voll im Ermessen des Arbeitgebers. Die Kollegin sollte daher vielleicht mal tatsächlich ihr Postfach aufräumen und den Gleittag dann neu beantragen.

Wenn der Arbeitgebervertreter dann wieder "künstlich" Gründe zur Ablehnung sucht, würde ich den PR einschalten und zukünftig konsequent keine Gleitzeitstunden mehr aufbauen sondern pünktlich Feierabend machen, auch wenn die Hütte mal etwas brennt.
« Last Edit: 31.03.2025 11:06 von Tagelöhner »

AbbyLockhard

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Antw:Inanspruchnahme Gleitzeitausgleich
« Antwort #2 am: 31.03.2025 11:14 »
Danke für die Antwort. Tatsächlich gab es vor ca 14 Tagen eine Sache, die etwas Negativ auffiel. Grob gesagt, wir sind durch die Reform 2024 in Teams aufgeteilt, da die Museen ihr Budget selber verwalten wollten. Uns hatte man zum Ende 2024 mitgeteilt auch schriftlich, dass in die Teampostfächer nun Onlinearchive angelegt worden um die Masse der E-Mails unter Kontrolle zu bekommen. Das besagte Team stand plötzlich ratlos da und hat bei der Sachgebietsleitung erklärt, aus Gründen von Arbeitsüberlastung keine Zeit sei um das Postfach zu archivieren.

Zum Vergleich. Mein Team nutzt das Archiv u wir bekommen keine Meldungen mehr. Dachte das andere Kollegen das auch machen u war dann doch erstaunt, wie wenig bis gar nicht es genutzt wird.

Ich persönlich denke, dass daher die Ablehnung zum Gleittag kam und mit der Begründung, sie solle das Postfach aufräumen.

Jetzt hab ich tatsächlich etwas Klarheit. Danke:)

Organisator

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Antw:Inanspruchnahme Gleitzeitausgleich
« Antwort #3 am: 01.04.2025 08:38 »
Inwiefern darf eine Sachgebietsleitung drüber entscheiden? Wie kann meine Kollegin mit der Situation am besten umgehen?

Dies dürfte in eurer Dienstvereinbarung über Gleitzeit geregelt sein. Daraus ergibt sich auch, wer und ob überhaupt Gleittage genehmigt (werden müssen). Und demzufolge auch, was die Kollegin tun kann.

MoinMoin

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Antw:Inanspruchnahme Gleitzeitausgleich
« Antwort #4 am: 01.04.2025 11:12 »
Korrekt, wie soll man darüber urteilen wie man sich wehren kann, wenn man die Regeln nicht kennt.

Bei uns sind Gleittage vom VG zu genehmigen, inkl. Vertretung und wenn es nö sagt, dann ist das so.

Gleitzeit die zur Funktionszeit genommen wird, in Absprache mit den Kollegen, die die Telefone übernehmen, da hat der VG nix zu melden.

Überspitzgesagt: Wenn ich für 10 Minuten mich anmelde (Homeoffice oder physikalisch im Amt), dann ist der VG raus und bekommt das nicht direkt mit.

Allerdings müssen wir in unseren Kalender natürlich geplante Abwesenheiten eintragen und wenn andererseits jemand uns ein Termin einträgt, weil nichts eingetragen ist, dann können wir es nicht einfach ignorieren.

Also alles eine Frage der Absprachen. Und wenn in diesem Fall der SGL eine Ansage macht, weil Dinge nicht in seinem Sinne erledigt sind, dann sollte man darüber reden.

Umlauf

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Antw:Inanspruchnahme Gleitzeitausgleich
« Antwort #5 am: 01.04.2025 12:26 »
Korrekt, wie soll man darüber urteilen wie man sich wehren kann, wenn man die Regeln nicht kennt.

Bei uns sind Gleittage vom VG zu genehmigen, inkl. Vertretung und wenn es nö sagt, dann ist das so.

Gleitzeit die zur Funktionszeit genommen wird, in Absprache mit den Kollegen, die die Telefone übernehmen, da hat der VG nix zu melden.

Überspitzgesagt: Wenn ich für 10 Minuten mich anmelde (Homeoffice oder physikalisch im Amt), dann ist der VG raus und bekommt das nicht direkt mit.

Allerdings müssen wir in unseren Kalender natürlich geplante Abwesenheiten eintragen und wenn andererseits jemand uns ein Termin einträgt, weil nichts eingetragen ist, dann können wir es nicht einfach ignorieren.

Also alles eine Frage der Absprachen. Und wenn in diesem Fall der SGL eine Ansage macht, weil Dinge nicht in seinem Sinne erledigt sind, dann sollte man darüber reden.

10 Minuten gelten bei euch als Arbeitstag?
Dafür bräuchte es bei uns 2 Stunden.

MoinMoin

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Antw:Inanspruchnahme Gleitzeitausgleich
« Antwort #6 am: 01.04.2025 13:17 »
10 Minuten gelten bei euch als Arbeitstag?
Dafür bräuchte es bei uns 2 Stunden.
Theoretisch würde auch 1 Min reichen, damit das System nicht anschlägt und sagt, es würde eine Buchung fehlen und man wäre unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben. Ist halt im Kern eine Regelungslücke,
wenn man so will.
Man macht halt dann über 7h Minus.

Das heißt also bei euch, dass wenn ihr weniger als 2h an einem Tag arbeiten wollt, dass ihr dafür eine Genehmigung vom VG braucht?

Umlauf

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Antw:Inanspruchnahme Gleitzeitausgleich
« Antwort #7 am: 01.04.2025 13:52 »
10 Minuten gelten bei euch als Arbeitstag?
Dafür bräuchte es bei uns 2 Stunden.
Theoretisch würde auch 1 Min reichen, damit das System nicht anschlägt und sagt, es würde eine Buchung fehlen und man wäre unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben. Ist halt im Kern eine Regelungslücke,
wenn man so will.
Man macht halt dann über 7h Minus.

Das heißt also bei euch, dass wenn ihr weniger als 2h an einem Tag arbeiten wollt, dass ihr dafür eine Genehmigung vom VG braucht?

Das nicht. Unter 2 Stunden wird der Tag automatisch auf das Kontingent von 24 möglichen Gleitzeittagen im Jahr angerechnet.

Also eher ein theoretisches Problem.

Bescheid geben wäre trotzdem ganz nett.

MoinMoin

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Antw:Inanspruchnahme Gleitzeitausgleich
« Antwort #8 am: 01.04.2025 15:09 »
10 Minuten gelten bei euch als Arbeitstag?
Dafür bräuchte es bei uns 2 Stunden.
Theoretisch würde auch 1 Min reichen, damit das System nicht anschlägt und sagt, es würde eine Buchung fehlen und man wäre unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben. Ist halt im Kern eine Regelungslücke,
wenn man so will.
Man macht halt dann über 7h Minus.

Das heißt also bei euch, dass wenn ihr weniger als 2h an einem Tag arbeiten wollt, dass ihr dafür eine Genehmigung vom VG braucht?

Das nicht. Unter 2 Stunden wird der Tag automatisch auf das Kontingent von 24 möglichen Gleitzeittagen im Jahr angerechnet.

Also eher ein theoretisches Problem.

Bescheid geben wäre trotzdem ganz nett.
Ok, bei uns gibt es keine Beschränkung der möglichen Gleitzeittage, daher fällt diese Fragestellung weg.
Aber das ist ein schönes Beispiel dafür, wie unterschiedlich die Detail-Regelungen sind, da sie immer individuell vom PR mit dem Ag ausgehandelt werden.