Autor Thema: Widerspruchsfrist - Anwärterbezüge  (Read 622 times)

Mere

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Widerspruchsfrist - Anwärterbezüge
« am: 06.04.2025 00:52 »
Nach Eingang eines Bescheids haben wir Widerspruch auf Rückzahlung der Anwärterbezüge eingelegt. Die Zahlungspflichtig wurde bis zur endgültigen Entscheidung von der Behörde ausgesetzt.

Mittlerweile warten wir seit 4 Monate auf eine Reaktion seitens der Behörde. Gibt es hier eine Frist? Wie lange darf sich eine Behörde mit der Prüfung Zeit lassen?

Casa

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Antw:Widerspruchsfrist - Anwärterbezüge
« Antwort #1 am: 06.04.2025 08:54 »
3 Monate. Danach kannst du Anfechtungsklage erheben.

Warum hast du Zeitdruck?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)


Mere

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Antw:Widerspruchsfrist - Anwärterbezüge
« Antwort #3 am: 06.04.2025 19:40 »
Schon mal Danke für die Antworten.

Zeitdruck haben wir keine, mein Sohn würde es gerne wissen, ob er zahlen muss oder nicht. Gerade durch das anschließende Studium fallen einige Kosten an und da ist so eine Rückzahlung schon heftig für einen jungen Menschen. Und irgendwie geht man immer mit einem unguten Gefühl an den Briefkasten 😢

Seit unserem Widerspruch ist Funkstille seitens der Behörde.






« Last Edit: 06.04.2025 19:47 von Mere »