Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Frage bezüglich Eingruppierung
Ogjula:
So habe ich das auch gesehen, aber ich bin der Auffassung, dass der eine Arbeitsvorgang aufgrund der grundrechtseinscränkenden Maßnahmen einer höheren Eingruppierung zuzuordnen ist und die Personalabteilung will nicht mal anerkennen, dass der Arbeitsvorgang hierfür maßgeblich ist, obwohl dieser über 50 Prozent meiner Gesamttätigkeit darstellt. Es wird so dargestellt, dass nur die Gesamtschau entscheidend ist und man lässt den Aspekt mit dem Zeitanteil komplett außen vor. Es tut mir ja leid, aber die Tätigkeitsdarstellung mit den Zeitanteilen hat mein Vorgesetzter mit der Personalabteilung erarbeitet und ich kann ja nur mit dem Ist-Zustand arbeiten.
Habe mehrfach nachgefragt und bekomme nur knappe Antworten. Für mich fühlt es sich so an, dass man nicht will, deshalb dachte ich, ich diskutiere es zunächst hier und hole mir dann eine Ersteinschätzung von einem Fachanwalt hierzu ein. Wenn diese dann so aussieht wie ich es mir jetzt denke, dann bin ich motiviert zur Herstellung von Rechtssicherheit die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen, denn wie gesagt, die Personalabteilung stellt sich ja schon bei elementaren Dingen quer und bestreitet ja schon die Thematik mit dem Zeitanteil größer 50 Prozent.
Man hätte die Thematik auch pragmatisch angehen können, falls der im Raum stehende Regress einer konstruktiven Lösung im Weg steht. Ich habe meine Sichtweise dargelegt und konkret angeführt, wie ich zu meiner Einschätzung gekommen bin und ich bekomme nur lapidare Antworten ohne auf meine konkreten Punkte einzugehen. Das nervt mich, wenn man mir dezidiert dargelegt hätte, dass ich falsch liege ggf. mit Verweis auf entsprechende Kommentarliteratur, dann hätte ich mich einlesen und die Angelegenheit neu bewerten können, aber so komme ich mir *piep* vor.
MoinMoin:
Also ich würde dem Ag auffordern das Entgelt der höheren EG zu bezahlen (wegen §37)
und dann sachlich dem Ag die AVs und deine Einschätzung bzgl. der Eingruppierung der AVs darlegen.
Dann die Zeit Anteile der AVs zusammen zählen und schauen was hinten rauskommt.
Das dem Personal zur Korrektur hinlegen mit dem Hinweis, dass wenn er dazu nichts sagen kann oder will, dass du es dann halt einen Richter überlassen musst, dich von deinem Irrtum zu überzeugen.
Alles fein schriftlich.
Wieviel AVs hast du? Und sind diese dir auch nachweislich mit den gewünschten Zeit Anteilen übertragen worden.
Tagelöhner:
Ich denke ebenfalls, dass die Chance gegeben ist, hier eine Höhergruppierung zu erwirken. Dein AG hat dir mit der ausführlicheren Stellenbeschreibung ja schon mal die Munition in die Hand gegeben. In vielen Behörden werden derartige Stellenbeschreibungen daher gar nicht erst zu Papier gebracht, geschweige denn ausgehändigt. Oder sie werden direkt so i. Sinne der Arbeitgeberinteressen geschrieben, dass die Zeitanteile unter den Auslöseschwellen bleiben.
Lege alle Argumente für die Höhergruppierung auf den Tisch, in Verbindung mit der von MoinMoin erwähnten Aufforderung, das höhere Entgelt zu bezahlen. Damit sicherst du dir schon einmal auch für einen Rechtsstreit deine Ansprüche, bevor sich der AG einmal auf die 6-monatige Frist beruft, zu dem entgeltliche Ansprüche verfallen.
Mich würde es nicht wundern, wenn man dich dann 1-2 Jahre versucht zu vertrösten, da die höherwertige Stelle zunächst beantragt und haushaltsrechtlich genehmigt werden muss.
Ogjula:
Vielen Dank für die weiteren Tipps.
Ich habe schon mehrere Arbeitsvorgänge in meiner Tätigkeitsdarstellung und ich würde sagen, dass die Darstellung schon insgesamt sachgerecht ist. Zumindest werde ich auch entsprechend eingesetzt.
Meine Meinung nach können aber die anderen Arbeitsvorgänge außen vor bleiben, denn die Zeitanteile sind gering und es sind da nicht solche höherwertigen Einzeltätigkeiten erfasst, die eine Höhergruppierung rechtfertigen würden.
Der entscheidende Arbeitsvorgang mit den stets zu prüfenden grundrechtseinschränkenden Maßnahmen gegenüber Dritten hat einen Zeitanteil von knapp über 50 Prozent. Das ist der Knackpunkt. Ich werde die Thematik jetzt weiter vorantreiben und hier über das Ergebnis informieren.
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