Autor Thema: Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten  (Read 2722 times)

Casa

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Antw:Stufenlaufzeit bei 2 Elternzeiten
« Antwort #15 am: 03.04.2025 19:49 »
Es reicht schon die Höhergruppierung zum Datum X und das zusätzlich zustehende Entgelt zu fordern. Eine Bezifferung des Entgelts ist nicht erforderlich.
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