Autor Thema: Übergangsgeld/Krankengeldzuschuss/Jahressonderzahlung  (Read 2299 times)

Cottonlady

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

ich bin seit 2016 bei einer Kommune angestellt. 

Ich war Anfang des Jahres fünf Wochen arbeitsunfähig und habe nun die Zusage über eine fünfwöchige Reha der DRV bekommen.


Da ich ja die sechswöchige Zeit der Entgeltfortzahlung überschreite, bekomme ich für 4 Wochen Übergangsgeld. Krankengeldzuschuss müsste ich für die vier Wochen ja auch bekommen. 


Die Reha wird voraussichtlich anteilsmässig in die Monate Juli/August fallen. Dies sind ja die Monate, die für die durchschnittliche Einkommensermittlung der Jahressonderzahlung u.a. relevant sind. Wird für diese Zeit nur der Krankengeldzuschuss als Gehalt gezählt? Und/oder nur das anteilige Übergangsgeld/der Krankengeldzuschuss? Oder wird mir die Jahressonderzahlung nur für 11 Monate gewährt?

Danke für die Einschätzung. 

McOldie

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 835
Die Antwort findet sich in § 20  Protokollerklärung zu Abs. 2 TVöD

Protokollerklärung zu Absatz 2:
1Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert und durch drei geteilt; dies gilt auch bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs. 2Ist im Bemessungszeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert. 3Zeiträume, für die Krankengeldzuschuss gezahlt worden ist, bleiben hierbei unberücksichtigt. 4Besteht während
des Bemessungszeitraums an weniger als 30 Kalendertagen Anspruch auf Entgelt, ist der letzte Kalendermonat, in dem für alle Kalendertage Anspruch auf Entgelt bestand, maßgeblich

Eine Minderung der Sonderzahlung wegen des Bezugs von Krankengeldzuschuss fndet nicht statt.
Es besteht also ein Anspruch auf 12/12-tel.