Geht denn ein akkreditierter und konsekutiver Master, wenn kein Bachelor vorhanden ist? In Summe bräuchte man doch wohl so 300 CP.
Mit Anrechnung von Vorerfahrung geht das.
Allerdings wird eine anschließende Verbeamtung nicht möglich sein, wenn zu wenig CP vorhanden sind. Das Beamtenrecht sieht es nicht vor, dass CP-Ermäßigungen für den Abschluss bei Einstellung ins Beamtenverhältnis ebenfalls zur Ermäßigung führen.
Bspw. Bachelor 180 CP.
Für Master regulär benötigt 120 CP. Durch Praxis etc. gewährt dir die Hochschule, dass du nur 60CP für den Master benötigst.
Der künftige Dienstherr sagt, 180CP + 60CP sind nicht genug.
Für Beschäftigte spielt das Thema keine Rolle, weil es nur auf den Formalabschluss ankommt, sofern kein sonstiger Beschäftigter eingestellt werden darf / soll.