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Stufe nachträglich nicht "verhandelbar"?

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Feivel:

--- Zitat von: MoinMoin am 08.04.2025 06:41 ---
--- Zitat von: Fettschwanzmaki am 07.04.2025 19:32 ---Du schreibst, dass Du (mittlerweile) der Einzige bist, der einen bestimmten Arbeitsbereich abdecken kann. Außerdem kennt der AG Dich und deine Arbeitsleistung mittlerweile. Ich würde erneut das Gespräch suchen, dann aber nicht auf eine Höhergruppierung hinarbeiten, sondern auf die "richtige" Einstufung hinwirken. Das allerdings für die Gegenwart bzw. Zukunft. D. h., fiktive Einstufung mit 3 zu Vertragsbeginn, ab dann normale Stufenlaufzeit und Anpassung zum 01.01.2025 oder 01.04.2025 in der jetzt erreichten und tatsächlichen Erfahrungsstufe.

Der AG hat in der Vergangenheit "gespart" und bekommt gesichtswahrend die Möglichkeit, eine Neubewertung der Situation durchzuführen, einen wichtigen Mitarbeiter für die Zukunft leistungsgerecht zu entlohnen und zu behalten.

--- End quote ---
Leider hat der AG aber kein tarifliches Mittel dafür.
Wie Feivel schon richtig erkannt hat, ginge das tarifkonform nur mittels Kündigung und Neueinstellung, sofern sich niemand auf die Stelle bewirbt der es für weniger macht.
Oder durch §17.2 könnte eine Stufenlaufzeitverkürzung erfolgen.
Oder eine aussertarifliche Zulage könnte gewährt werden.

--- End quote ---

Es geht ja inzwischen eh eher in die Richtung, dass ich bei einer künftigen neuen Stelle die Vorerfahrung ins Spiel bringen möchte.
Für meine jetzige Stelle ist der Drops gelutscht.

MoinMoin:
Bei einem AG Wechsel geht immer alles, sprich wenn du der einzige geeignete Kandidat bist, dann kannst du komplett deine förderlichen Zeiten anerkannt bekommen.
Wenn ein geeigneter Mitbewerber aber für Stufe 3 kommt, dann kann man dir nicht mehr als Stufe 3 anbieten.
Wenn du bei deinem AG intern wechselst, dann kann er dir keine tariflichen Angebote außer den 17.2 machen

Feivel:

--- Zitat von: MoinMoin am 08.04.2025 10:41 ---Bei einem AG Wechsel geht immer alles, sprich wenn du der einzige geeignete Kandidat bist, dann kannst du komplett deine förderlichen Zeiten anerkannt bekommen.
Wenn ein geeigneter Mitbewerber aber für Stufe 3 kommt, dann kann man dir nicht mehr als Stufe 3 anbieten.
Wenn du bei deinem AG intern wechselst, dann kann er dir keine tariflichen Angebote außer den 17.2 machen

--- End quote ---

Letztlich hängt daran ja auch, ob der AG Interesse daran hat. Wenn nicht, wird er ja argumentieren können, dass die Leistungen nicht überdurchschnittlich seien. So schätze ich das hier auch ein, auch wenn die Beurteilung eher etwas anderes aussagen würde.

Wenn ich vorzeitig die Stufe 4 bekommen würde, würde ich mich sicherlich nicht beschweren.

Casa:

--- Zitat ---Als müsste in diesem Fall das Gericht feststellen, dass der AN die Stelle auch ohne Anerkennung von förderliche Zeiten angenommen hat, keine Forderung gestellt hat, weil er die Stelle wollte.
--- End quote ---

Das muss nicht dargestellt werden, weil nicht vorgeshene. Wie kommst du auf die Idee?



--- Zitat ---Also zeige mir ein Urteil, welches den AG dazu zwingt förderliche Zeiten im Sinne von §16.2 Satz 4 anzuerkennen.
Das BAG Urteil sagt da nichts zu, eher Gegenteiliges. Und was hat das LAG dazu gesagt im Revisionsverfahren?
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Du verkennst die prozessrechtliche Realität. Das Gericht darf nicht an Stelle der Behörde entscheiden, da dies der Gewaltenteilung aus Art. 20 III GG widerspricht (zumindest im öffentlichen Recht) - Ausnahme, die Ermessensreduzierung auf null.
Deswegen heißt die Klageart Verpflichtungsklage. Das Gericht entscheidet bspw., die Beklagte wird verpflichtet unter Wahrung der Rechtaufassung des Gerichts erneut über xyz zu entscheiden. Dazu gibts auch keine ernstnzunehmende abweichende Meinung.
Die Grundsätze der verwaltungsrechtlichen Verpflichtungsklage sind auch im Falle hier anzuwenden, wie das BAG klargestellt hat.

Deinen Schluss ziehst du in Unkenntnis der Rechtsrealität.



--- Zitat ---Für meine jetzige Stelle ist der Drops gelutscht.
--- End quote ---

Nein eben nicht.

Feivel:

--- Zitat von: Casa am 08.04.2025 13:06 ---

--- Zitat ---Für meine jetzige Stelle ist der Drops gelutscht.
--- End quote ---

Nein eben nicht.

--- End quote ---

Hmm, okay. Dann muss ich mir eure Texte erneut durchlesen.
Am Ende des Tages möchte ich mit so wenig Kopfschmerzen wie möglich ein wenig "Gerechtigkeit" wiederherstellen.

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