Autor Thema: Welche Stufe nach Wechsel zum TVÖD einer Kommune möglich?  (Read 1606 times)

Martin Balthasar

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Liebe Forumsmitglieder,

ich will von einem Träger der freien Wohlfahrt, dessen Tarifvertrag angelehnt an den TVÖD ist, zu einer Kommune als Sozialpädagoge in einem Jugendamt wechseln. Bislang bin ich in S 12 eigruppiert habe bei diesem Träger 12 Jahre gearbeitet und bin in Stufe 5. Jetzt habe ich gelesen, dass bei einem Neueinstieg in den TVÖD höchstens in Stufe 3 eigruppiert würde, dass würde für mich ein niedriges Gehalt bedeuten und wäre damit uninteressant. Wie beurteilt ihr die Aussichten, wenn ich mit der Personalabteilung verhandel, dass ich zumindest keine Gehaltseinbußen habe? Gibt es auch die Möglichkeit vor dem Vorstellungsgespräch sich bzgl. der Eingruppierung und Zulagen zu informieren oder Kontakt mit dem Betriebsrat aufzunehmen oder was habt ihr noch für Ideen?

Vielen Dank für Eure Mühe[/color]

MoinMoin

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Bei Einstellung kann der AG die Stufe beim vorherigen Ag berücksichtigen, sofern sie ein ähnliches Tarifsystem haben (§16.2a) oder aber man kann berufliche Zeiten als förderliche Zeiten anerkennen (§16.2)
Der AG muss einschlägige Berufserfahrung nur bis zur Stufe 3 anerkennen.
Also fordere die Stufe die du haben willst im VG und lasse sie dir in den Arbeitsvertrag reinschreiben und lasse dich nicht damit abspeisen, dass man es hinterher macht oder glaube nicht dem Märchen, dass der AG dir nicht mehr als Stufe 3 geben kann, denn das ist tariflich gesehen gelogen.


Rebeca

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Hallo,

ich finde die Antwort sehr aufschlussreich. Aber wie gehen die Kommunen mit Anfragen nach einer höheren Eingruppierung um? Denken sie – ähnlich wie in der freien Wirtschaft – dass sie auch für die Entgeltstufe 3 geeignete Kandidat*innen finden und so beim Budget sparen können? Macht man durch eine solche Anfrage möglicherweise schon vor Jobantritt einen gierigen oder unzufriedenen Eindruck?

In der freien Wirtschaft ist das Gehalt oft eines der wichtigsten Auswahlkriterien, manchmal nimmt man tatsächlich das Zweitbeste, wenn er weniger verlangt. Gilt das im öffentlichen Dienst genauso?

MoinMoin

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Hallo,

ich finde die Antwort sehr aufschlussreich. Aber wie gehen die Kommunen mit Anfragen nach einer höheren Eingruppierung um? Denken sie – ähnlich wie in der freien Wirtschaft – dass sie auch für die Entgeltstufe 3 geeignete Kandidat*innen finden und so beim Budget sparen können? Macht man durch eine solche Anfrage möglicherweise schon vor Jobantritt einen gierigen oder unzufriedenen Eindruck?

In der freien Wirtschaft ist das Gehalt oft eines der wichtigsten Auswahlkriterien, manchmal nimmt man tatsächlich das Zweitbeste, wenn er weniger verlangt. Gilt das im öffentlichen Dienst genauso?
Du meinst höhere Stufe nicht Gruppe, oder? Denn die Eingruppierung kann man nicht verhandeln.

Wenn das Zweitbeste nur knapp an dem ersten Platz vorbei geschrabbelt ist, dann muss man sogar so handeln, dass man den günstigeren Kandidaten nimmt.
Allerdings, wenn jemand höher gepokert hat und wir ihn gerne hätten, allerdings nur für Stufe 4, weil da ein fast genauso guter Kandidat für kommen würde, und nicht die 5/6, die er haben will, dann fragen wir halt freundlich nach, ob er nicht doch für die 4 kommt.

Grizou

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Jetzt habe ich gelesen, dass bei einem Neueinstieg in den TVÖD höchstens in Stufe 3 eigruppiert würde, dass würde für mich ein niedriges Gehalt bedeuten und wäre damit uninteressant.

Bei uns ist Stufe 1-3 generell möglich, Stufe 4-6 bei nachweisbarer Arbeitserfahrung in dem Bereich bzw. bereits im öffentlichen Dienst erworbene Erfahrungsstufen. Also bei 3 ist nicht generell Schluss.

MoinMoin

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Nicht nur bei euch, sondern überall wo der Tarifvertrag Anwendung findet😏