Autor Thema: Absage: Widerspruch, Rechtsschutz?!  (Read 2872 times)

Organisator

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Antw:Absage: Widerspruch, Rechtsschutz?!
« Antwort #15 am: 09.04.2025 16:27 »
Inwiefern sollte man als Ang verlieren, wenn man vor Gericht gewonnen hat?

Man wird eingestellt und hat seine Ruhe. Der AG wird sich hüten, den sich eingeklagten AN während der Probezeit zu kündigen, sollte er zumindest, sofern keine krassen Ausreißer vom Ang nachweislich vorliegen.

Man wird nicht eingestellt. Wenn der AG relevante Dinge falsch gemacht hat wird er in der Regel vom Gericht aufgefordert, die Auswahlentscheidung zu korrigieren.
Der schlaue Arbeitgeber bricht dann das Auswahlverfahren ab und der Klagende hat auch nix gewonnen. Außer den Prozess.

Tagelöhner

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Antw:Absage: Widerspruch, Rechtsschutz?!
« Antwort #16 am: 09.04.2025 17:32 »
Das ist in der Tat zutreffend...  8)

Casa

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Antw:Absage: Widerspruch, Rechtsschutz?!
« Antwort #17 am: 10.04.2025 19:22 »
Sehr dünne Sachverhaltsdarstellung. Zur Sachverhaltsaufklärung müsste ich mindestens 5 mal mehr schreiben, als der Threadersteller bisher schrieb.

Hast du schonmal google bemüht und dir die ersten 5-8 Ergebnisse durchgelesen?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Faunus

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Antw:Absage: Widerspruch, Rechtsschutz?!
« Antwort #18 am: 11.04.2025 12:54 »
Sehr dünne Sachverhaltsdarstellung.

Vielleicht wurde hier nur der Frust "abgelassen" - ob über die Absage vom Jobcenter, eigenen Fehleinschätzung oder was auch immer. K.A.
Hier sind sind scheinbar mehrere "trübe Teiche" zum Fischen vom TE angelegt worden.

ike

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Antw:Absage: Widerspruch, Rechtsschutz?!
« Antwort #19 am: 11.04.2025 14:26 »
Was soll das bitte alles bringen?
Die wollen Dich nicht und fertig.
Sich darüber aufzuregen ist völlige Zeitverschwendung.
Lieber die Energie in eine neue Bewerbung stecken!

was_guckst_du

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Antw:Absage: Widerspruch, Rechtsschutz?!
« Antwort #20 am: 13.04.2025 11:57 »
...wahrscheinlich ein Fall von falscher Selbstwarnehmung... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen