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Nebengewerbe - Meldepflicht Verdienst?

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2strong:
Welche Zahlen sollen denn genau gemeldet werden?

c3p0:
anscheinend der Brutto Umsatz ... was ja auch nicht viel aussagt

weil je nach einkauf usw ist man im minus oder +-0 am anfang

2strong:
Erkundigen Dich mal genau. Denn Bruttoumsatz macht eigentlich gar keinen Sinn und findet auch keinen Anknüpfungspunkt in der NebentätigkeitsVO.

troubleshooting:

--- Zitat von: c3p0 am 04.04.2025 12:01 ---Hallo,

und zwar würde ich gerne ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) als Nebentätigkeit anmelden. Dies muss ich natürlich bei meinem Arbeitgeber anzeigen.

Jetzt heißt es wohl aber auch ich muss einen Verdienstnachweis meines Kleingewerbes einreichen.

Wieso geht meinen Arbeitgeber dieser Nebenverdienst in meiner Freizeit bzw. meines Gewerbes das in meiner Freizeit ausgeübt wird etwas an?


--- End quote ---

Lasst uns das doch mal sortieren:
Wenn ich es richtig sehe, sind in Hessen genehmigungspflichtig (!): "... alle in § 73 Abs. 1 HBG aufgeführten Nebentätigkeiten, soweit nicht
nach § 72 HBG eine Verpflichtung zu deren Übernahme besteht"

Im Weiteren wird so ziemlich alles, was Einkommen bringt aufgeführt.

ABER: Drunter wird nochmal abgestuft, was nur anzeigenpflichtig (!) ist:
u.a.  "Nebentätigkeiten von geringem Umfang, d. h. solche, die gemäß § 7 HNV außerhalb der
Dienstzeit ausgeübt werden, keinen gesetzlichen Versagungsgrund erfüllen und bei denen die Bruttovergütung insgesamt maximal 1.230 Euro im Kalenderjahr beträgt"


Könnte nicht genau da der Haase im Pfeffer liegen, dass du deine Nebentätigkeit (nur) angezeigt hast und die jetzt prüfen wollen, ob es nicht genehmigungspflichtig ist?
Da spricht eben auch die Angabe der "Bruttovergütung" für.

2strong:
Bruttoumsatz ist nicht dasselbe wie Bruttovergütung.

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