Beamte und Soldaten > Beamte Bayern
Planstelle nach Elternzeit
Organisator:
--- Zitat von: Magda am 07.04.2025 13:06 ---Eigene Erfahrung (allerdings anderes Bundesland):
Ich hatte eine A13 Planstelle. Ich wurde in der Elternzeit noch auf A10 befördert und nach der Elternzeit auf eine A10 Planstelle gesetzt.
--- End quote ---
Und das ist der normale Lauf der Dinge. Ob und auf welcher Planstelle ein Beamter geführt wird muss ihn nicht interessieren (bzw. geht ihn auch nix an)
Magda:
--- Zitat von: Organisator am 07.04.2025 13:13 ---
--- Zitat von: Magda am 07.04.2025 13:06 ---Eigene Erfahrung (allerdings anderes Bundesland):
Ich hatte eine A13 Planstelle. Ich wurde in der Elternzeit noch auf A10 befördert und nach der Elternzeit auf eine A10 Planstelle gesetzt.
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Und das ist der normale Lauf der Dinge. Ob und auf welcher Planstelle ein Beamter geführt wird muss ihn nicht interessieren (bzw. geht ihn auch nix an)
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Trotzdem ein Ärgernis, vorallem wenn in dem Bundesland eine andere Praxis gelebt wird (bei Abwesenheit bis max. 1 Jahr behält man seine Planstelle/Tätigkeit).
Wenn das mal keine Anti-Diskriminierung ist, da bis heute in der Regel die Frauen die längere Elternzeit nehmen ...
Matze1986:
--- Zitat von: Magda am 07.04.2025 13:48 ---
--- Zitat von: Organisator am 07.04.2025 13:13 ---
--- Zitat von: Magda am 07.04.2025 13:06 ---Eigene Erfahrung (allerdings anderes Bundesland):
Ich hatte eine A13 Planstelle. Ich wurde in der Elternzeit noch auf A10 befördert und nach der Elternzeit auf eine A10 Planstelle gesetzt.
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Und das ist der normale Lauf der Dinge. Ob und auf welcher Planstelle ein Beamter geführt wird muss ihn nicht interessieren (bzw. geht ihn auch nix an)
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Trotzdem ein Ärgernis, vorallem wenn in dem Bundesland eine andere Praxis gelebt wird (bei Abwesenheit bis max. 1 Jahr behält man seine Planstelle/Tätigkeit).
Wenn das mal keine Anti-Diskriminierung ist, da bis heute in der Regel die Frauen die längere Elternzeit nehmen ...
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Es wird niemand gezwungen länger als ein Jahr (oder überhaupt) Elternzeit zu nehmen. Das ist die freie und persönliche Entscheidung eines jeden Betroffenen. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun...
Organisator:
--- Zitat von: Magda am 07.04.2025 13:48 ---
--- Zitat von: Organisator am 07.04.2025 13:13 ---
--- Zitat von: Magda am 07.04.2025 13:06 ---Eigene Erfahrung (allerdings anderes Bundesland):
Ich hatte eine A13 Planstelle. Ich wurde in der Elternzeit noch auf A10 befördert und nach der Elternzeit auf eine A10 Planstelle gesetzt.
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Und das ist der normale Lauf der Dinge. Ob und auf welcher Planstelle ein Beamter geführt wird muss ihn nicht interessieren (bzw. geht ihn auch nix an)
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Trotzdem ein Ärgernis, vorallem wenn in dem Bundesland eine andere Praxis gelebt wird (bei Abwesenheit bis max. 1 Jahr behält man seine Planstelle/Tätigkeit).
Wenn das mal keine Anti-Diskriminierung ist, da bis heute in der Regel die Frauen die längere Elternzeit nehmen ...
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Diskriminierung wäre eine Ungleichbehandlung. Da es keine Gleichbehandlung geben kann, weil das Führen auf einer Planstelle keinerlei Auswirkungen hat, gibt es auch eine keine Diskriminierung.
Der Anspruch auf eine bestimmte Tätigkeit, der nach einem Jahr ggf. entfällt, hat nichts mit Planstellen zu tun. Genausowenig wie Beförderungen.
Daher wäre es am einfachsten, dem Beamten nicht mitzuteilen, auf welcher Planstelle bzw. deren Wertigkeit geführt wird. Es sorgt nur für Unruhe, weil einzelne Beamte daraus mögliche Schlüsse (z.B. auf Beförderung) ziehen, die jedoch nicht zutreffen.
Casa:
--- Zitat ---Diskriminierung wäre eine Ungleichbehandlung. Da es keine Gleichbehandlung geben kann, weil das Führen auf einer Planstelle keinerlei Auswirkungen hat, gibt es auch eine keine Diskriminierung.
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Das würde ich so nicht unterschreiben.
Wenn es gelebte Praxis ist, dass die Stelle nach einem Jahr Elternzeit erneut angetreten werden kann und die Stelle bei Elternzeit unterjährig, untechnisch "neu vergeben wird", bedarf es einer guten Begründung. Andernfalls liegt eine Diskriminierung wegen des Geschlechts nahe. Auf den Anspruch kommt es nicht an.
Wenn der Dienstherr bspw. alle gebärfähigen Frauen ohne Kinder von Ort A in den 60km entfernten Ort B versetzt, damit die möglichst keine Zeit für Beziehung, Sex und Kinderplanung haben, ist das eine verbotene diskriminierung wegen des Geschlechts. Auch dann, wenn der Dienstherr sie versetzen darf, da kein Anspruch auf einen bestimmten Dienstort besteht.
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