Beamte und Soldaten > Beamte Bayern
Planstelle nach Elternzeit
Casa:
--- Zitat ---Ganz genau. Demzufolge muss aus meiner Aktivität auch eine Folge für die Personen erwachsen.
Die Zuordnung von Beamten zu Planstellen ist aber lediglich die Erfüllung haushaltsrechtlicher Vorgaben, ohne Folgen für die Beamten.
--> keine Folgen aus dem Handeln = keine Diskriminierung
--- End quote ---
Den Ansatz halte ich für nicht zutreffend. Die Änderung der Planstelle ist eine Folge. Es besteht allerdings keine statusrechtliche Folge. Dass es eine Folge gibt, ist kein Bestandteil einer unzulässigen Diskriminierung.
NWB:
Diese Diskussion driftet irgendwie ziemlich ins hochtheoretische ab.
Organisator:
--- Zitat von: Casa am 11.04.2025 12:16 ---Den Ansatz halte ich für nicht zutreffend. Die Änderung der Planstelle ist eine Folge.
--- End quote ---
Und da unterscheiden sich unsere Meinungen.
Casa:
--- Zitat ---Und da unterscheiden sich unsere Meinungen.
--- End quote ---
Das kann vorkommen. Dafür sind wir uns bei anderen Themen einig. ;-)
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