Autor Thema: Bewerbung befristete Stelle/höherwertige Tätigkeit  (Read 725 times)

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Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt beschäftigt mich gerade: (E=Entgeltgruppe)

Aktuell arbeite ich bei einer Kommune in einem Bereich auf einer befristeten Stelle und bekomme die E6. Ich habe dennoch einen unbefristeten Vertrag.
In unserem Bereich arbeiten noch mehr Kollegen, die auch andere Tätigkeiten als ich wahrnehmen. Diese erhalten auch eine andere Entgeltgruppe (z. B. E7, E8 etc.).

In letzter Zeit war ein Bereich (bekommen die E7) kaum besetzt, weil Kollegen den Bereich verlassen haben.
Ich wurde gefragt, ob ich Aufgaben aus diesem Bereich mit bearbeiten kann. Ich sagte zu und mir wurde vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Somit bekomme ich aktuell die E6 mit dem Unterschiedsbetrag zur E7.

Außerdem hat der Arbeitgeber versucht, die freigewordene/offene Stelle nachzubesetzen. Dies hat aber etwas gedauert. Nun wird die offene Stelle mit der E7 (auf der ich gerade die höherwertige Tätigkeit ausübe) für 1 Jahr befristet ausgeschrieben.

Ich wurde natürlich schon gefragt, ob ich mich auf die Stelle bewerbe.
Ich zögere mit der Bewerbung, da ich noch nicht alle Aufgaben getätigt habe, die auf dieser Stelle anfallen.

Ich habe mich bei der Personalabteilung zu der ausgeschriebenen Stelle erkundigt und erfahren, dass ich bei einer erfolgreichen Bewerbung weiterhin in der E6 bleibe und den Unterschiedsbetrag zur E7 dazubekomme.
Sobald die Befristung abgelaufen ist, rutsche ich auf meine alte Stelle in der E6 zurück.

Ich frage mich, ob das stimmt, dass ich bei erfolgreicher Bewerbung die E6 + den Unterschiedsbetrag zur E7 bekomme bzw. ob man so einen Kompromiss eingehen kann oder sollte?

Liebe Grüße

MoinMoin

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Antw:Bewerbung befristete Stelle/höherwertige Tätigkeit
« Antwort #1 am: 04.04.2025 07:26 »
Die alternative wäre von dem unbefristeten AV mit E6 zu dem befristeten mit E7 zu wechseln und dann bist du nach einem Jahr arbeitsuchend.
Deine Entscheidung.

Organisator

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Antw:Bewerbung befristete Stelle/höherwertige Tätigkeit
« Antwort #2 am: 04.04.2025 14:29 »
Ich frage mich, ob das stimmt, dass ich bei erfolgreicher Bewerbung die E6 + den Unterschiedsbetrag zur E7 bekomme

Ja, eine befristete Aufgabenübertragung ändert nix an der Eingruppierung.